Unsere Mission

Die Mission der Vereinigung der Zivilinvaliden (ANMIC Südtirol) ist es, die Rechte der Südtiroler Zivilinvaliden und -versehrten zu schützen und sie in den sozialen sowie beruflichen Alltag zu integrieren, indem wir:

  • Durch entsprechende Interventionen auf staatlicher und Landesebene für die Beibehaltung der bestehenden Rechte eintreten
  • die moralischen und wirtschaftlichen Bedürfnisse der Südtiroler Zivilinvaliden erkennen und für neue Zugeständnisse und Gesetze kämpfen
  • die Südtiroler Landesregierung und Unternehmen für die Belange dieser Kategorie sensibilisieren
  • die Südtiroler Zivilinvaliden über ihre Rechte informieren und aufklären, damit sie diese beanspruchen können.

 

Auf Initiative der ANMIC Südtirol werden besondere Regelungen in Südtirol angewandt. Einige Beispiele:

  • Durch Antrag der ANMIC Südtirol bei der ASWE (Agentur für soziale und wirtschaftliche Entwicklung) werden die Staatsgesetze Nr. 118/1971, Art. 12 und Nr. 153/1969, Art. 26 angewandt, welche bestimmen, dass bei der Berechnung des Gesamteinkommens zur Gewährung der Rente für Zivilinvaliden das Einkommen der Hauptwohnung nicht berücksichtigt wird.
  • Auf Initiative der ANMIC Südtirol gibt es eine neue Bauverordnung der Tiefgaragen für barrierefreie Mobilität. Alle neu zu errichtenden Park- und Tiefgaragen sollen von der Einfahrt bis zu den Behindertenparkplätzen eine Deckenhöhe von mindestens 2,20 m aufweisen.
  • Die ANMIC Südtirol hat die Klärung und Überprüfung bezüglich der Auszahlung der Familienzulage gefordert. Ausschlaggebend ist: Volljährige Kinder und Gleichgestellte, welche aus Krankheitsgründen bzw. Behinderung nicht in der Lage sind, ein Einkommen zu erzielen, haben auf die Familienzulage Anrecht, wenn aus dem Befund des Ärztekollegiums hervorgeht, dass die Person eine 100%ige Zivilinvalidität hat.
  • Auf Initiative der ANMIC Südtirol haben Personen mit einer anerkannten Invalidität von mindestens 74% Anrecht auf den Südtirol Pass free und können die öffentlichen Verkehrsmittel in Südtirol kostenlos nutzen.
  • Auf Initiative der ANMIC Südtirol wird auch jenen Personen das Recht auf einen Arbeitsplatzbegleiter zugestanden, welche im Laufe des Angestelltenverhältnisses eine Zivilinvalidität erworben haben.
  • Auf Initiative der ANMIC Südtirol wird bei Verlust des Arbeitsplatzes die Zivilinvalidenrente wesentlich schneller ausbezahlt.
  • Auf Initiative der ANMIC Südtirol werden die Einkünfte die der getrennten Besteuerung unterliegen (z.B. Abfertigung) nicht mehr zum Gesamtjahreseinkommen gezählt.
  • Durch einen Antrag konnte erreicht werden, dass für den Zeitraum der staatlich ausgerufenen Notstandsituation die gesetzliche Rekursfrist zur Feststellung der Zivilinvalidität und des Gesetzes 104/92 von 60 auf 120 Tagen verlängert wird.

 

Werden Sie Mitglied und geben Sie uns die Kraft, auch in Zukunft für Ihr gutes Recht zu kämpfen.

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