Pressemitteilung

von ANMIC

5. Oktober 2017

Eingereichte Verantwortungserklärungen sollten überprüft werden

Aufgrund fehlerhafter Berechnungen des Gesamteinkommens zur Gewährung der Rente für Zivilinvaliden, rät die Vereinigung der Zivilinvaliden (ANMIC Südtirol) bereits eingereichte Verantwortungserklärungen zu überprüfen. Die geltenden Kriterien zur Berechnung wurden nämlich in diversen Fällen falsch angewandt. Vergütungen für Gelegenheitsarbeiten, Ex Voucher, Studienbeihilfen für Universitätsstudenten, sowie Katastererträge aus der Erstwohnung zählen nicht zum besteuerbaren Bruttoeinkommen.

Die ANMIC Südtirol informiert, dass beim Ansuchen für finanzielle Leistungen an Zivilinvaliden, Zivilblinden und Gehörlosen zur Gewährung der Invalidenrente darauf zu achten ist, dass Beträge, welche durch Voucher verdient wurden, nicht zum besteuerbaren Einkommen zählen. Diese sind somit in der Verantwortungserklärung an die ASWE (Agentur für soziale und wirtschaftliche Entwicklung) nicht beim besteuerbaren Bruttoeinkommen anzuführen. Dasselbe gilt bei Bezügen von Studienbeihilfen für Universitätsstudenten, die auf der Einheitlichen Bescheinigung (CU) unter den steuerfreien Einkünften angeführt sind und daher das Bruttoeinkommen nicht belasten. Auch darf das Einkommen der Hauptwohnung nicht zur Berechnung herangezogen werden. Darauf hat die ANMIC Südtirol bereits im April 2017 aufmerksam gemacht und folglich erreicht, dass auf dem Formular der Verantwortungserklärung unter dem Punkt „Einkünfte aus Gebäuden“ eigens darauf hingewiesen wird. Aufgrund fehlerhafter Berechnungen (Berücksichtigung von Beträgen aus Vouchern und Studienbeihilfen für Universitätsstudenten) hat die ANMIC Südtirol wiederum einen Antrag an die Provinz gestellt und die Richtigstellung der nicht genehmigten Leistungen sowie eine erneute Anpassung der Verantwortlichkeitserklärung gefordert.

Sereno Sartor, Präsident der ANMIC Südtirol unterstreicht: „Zivilinvaliden, welchen aufgrund der genannten Kriterien die Ausbezahlung der Invalidenrente nicht gewährt wurde, sollen bei der ASWE einen neuen Antrag stellen. Die ANMIC Südtirol ist dabei gerne behilflich und steht für weitere Informationen zur Verfügung.“

 

Bild: CC0 1.0 Universal, www.unsplash.com

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