von ANMIC
11. Januar 2019Beträge und Einkommensgrenzen für den Zugang zu finanziellen Zuwendungen an Zivilinvaliden, Zivilblinde und Gehörlose
Voraussetzung für die Gewährung der Rente und Zulagen für Zivilinvaliden, Zivilblinde und Gehörlose ist die Nichtüberschreitung der vom Staat jährlich festgelegten Einkommensgrenze. Die Einkommensgrenze entspricht dem einkommensteuerpflichtigen Bruttoeinkommen des vorhergehenden Jahres.
Die Rente wird bis zum Alter von 67 Jahren von der Agentur für soziale und wirtschaftliche Entwicklung (ASWE, ital. ASSE) ausbezahlt. Anschließend wird diese Rente mit der Sozialrente vom Nationalinstitut für Soziale Fürsorge (NISF, ital. INPS) ersetzt.
Die Auszahlungen erfolgen 13 Mal im Jahr und werden an jedem ersten des Monats auf ein Bank- oder Postkonto überwiesen, welches auch auf den Namen des Zivilinvaliden lautet.
Download: Download der Beträge und Einkommensgrenzen 2018 und 2019 als .pdf
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