von ANMIC
31. Oktober 2019Gesuch und Frist für die Zuweisung um Gemeindeschrebergärten für Zivilinvaliden und Senioren
Aufgrund der häufigen Arztbesuche und der Krankenhausaufenthalten wissen besonders Zivilinvaliden die therapeutische Wirkung der Natur sehr zu schätzen. Besitzt der Zivilinvalide selbst keinen Garten, so kann um die Nutzung eines Schrebergarten angesucht werden.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden?
- Ärztliches Attest der Ärztekommission vom Südtiroler Sanitätsbetrieb, wo eine Invalidität von mindestens 74% bescheinigt wird
- Wohnsitz in der Gemeinde Bozen
- Weder Eigentümer eines landwirtschaftlichen Grundes noch eines Schrebergartens im Gebiet der Provinz Bozen zu sein
Senioren ohne Zivilinvalidität von 74%:
- Mindestalter von 60 Jahren
- Rentnerstand
- Wohnsitz in der Gemeinde Bozen
- Weder Eigentümer eines landwirtschaftlichen Grundes noch eines Schrebergartens im Gebiet der Provinz Bozen zu sein
- Das Bruttoeinkommen der Familie darf 50.000 Euro nicht überschreiten
Termine des schriftlichen Gesuchs um Zuweisung:
- Neue Interessenten: Innerhalb 31. Dezember eines jeden Jahres – Stempelmarke zu 16 Euro anbringen
- Erneuerung der Zuweisung: Innerhalb 30. November eines jeden Jahres – stempelfrei
Gebühren:
- Die Jahresgebühr beträgt 38 Euro
- Die erste Gebühr muss bei der Unterschrift der Konzession zur Vergabe des Grundstücks überwiesen werden
- In den folgenden Jahren muss die Gebühr innerhalb 30. April beim Schatzamtsdienst der Gemeinde bezahlt werden
Für Menschen mit Behinderung sieht die Stadt Bozen folgende Schrebergärten vor:
- In der Sarntaler Straße, Ortsteil „Fuchsanger“
- In der Trienter Straße, linkes Eisackufer, südlich der Loretobrücke
- Am Fahrradweg zwischen der Drususstraße und dem Moritzinger Weg
- In der Pfarrhofstraße (hinter dem Supermarkt Lidl)
- In der Nicolo‘-Rasmo-Straße/Kaiserau
- Im Mariaheimweg (zwischen Europaallee und Neubruchweg)
- In der Gutenbergstraße (hinter der Tankstelle)
- Am rechten Eisackufer, südlich der Loretobrücke
Anträge und Erneuerungen um die Zuweisung eines Schrebergartens finden Sie hier.
Bild: CC0 1.0 Universal, www.unsplash.com