von ANMIC
30. Dezember 2019Mehrwertsteuerbegünstigung auf Elektro- und Hybridfahrzeuge erweitert
Am 06. Dezember 2019 wurde ein Steuerdekret verabschiedet, welches die Mehrwertsteuerbegünstigung von 4% für den Ankauf von Elektro- und Hybridfahrzeuge für Menschen mit Behinderung einführt. Vor der Gesetzesänderung galt die Mehrwertsteuerbegünstigung nur für benzin- und dieselbetriebene Fahrzeuge. Deshalb kam ein umweltfreundliches Fahrzeug für viele Menschen mit Behinderung aus ökonomischen Gründen nicht in Frage.
Nun aber können Personen, welchen die schwere der Behinderung laut Gesetz 104/92 zuerkannt wurde, auch ein Elektro- oder Hybridfahrzeuge mit einer Mehrwertsteuerbegünstigung von 4% (statt 22% MwSt.) kaufen und eine Steuerabzugsfähigkeit von 19% des Gesamtbetrags der IRPEF bis zu 18.075,99 Euro beanspruchen.
Für Hybridfahrzeuge gelten dieselben Kriterien wie für Benzin- oder Dieselfahrzeuge, sprich sie dürfen den Grenzwert von 2000 Kubikzentimetern Hubraum für Benzinmotoren und 2800 für Dieselmotoren nicht überschreiten. Für Elektrofahrzeuge sieht das Gesetz den Grenzwert von 150 Kilowatt (kW) vor.
Seit mehreren Jahren wurden viele Anträge vorgebracht, welche das Fahrzeugangebot für Menschen mit Behinderung und deren Bedürfnisse ausweiten sollten. Auch die Vereinigung der Zivilinvaliden (ANMIC Südtirol) setzte sich hierfür ein und suchte um direkte Unterstützung bei den Südtiroler Senatoren in Rom an, die sich ebenfalls für die Gesetzesänderung einsetzten.
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