von ANMIC
5. Februar 2020Beträge und Einkommensgrenzen für den Zugang zu finanziellen Zuwendungen an Zivilinvaliden, Zivilblinde und Gehörlose
Das Gesetz sieht für Voll- und Teilinvaliden, Zivilblinde und Gehörlose finanzielle Leistungen vor, welche in Form einer Rente, Zulagen und eines Begleitgeldes ausbezahlt werden.
Voraussetzung für die Gewährung der Rente und der Zulagen für Zivilinvaliden, Zivilblinde und Gehörlose ist die Nichtüberschreitung der vom Staat jährlich festgelegten Einkommensgrenze. Die Einkommensgrenze entspricht dem einkommensteuerpflichtigen Bruttoeinkommen des vorhergehenden Jahres.
Die Rente wird bis zum Alter von 67 Jahren von der Agentur für soziale und wirtschaftliche Entwicklung (ASWE) ausbezahlt. Anschließend wird diese Rente mit der Sozialrente vom Nationalinstitut für Soziale Fürsorge (NISF) ersetzt. Die Auszahlungen erfolgen 13 Mal im Jahr und werden an jedem ersten des Monats auf das Bank- oder Postkonto des Zivilinvaliden überwiesen.
Sie haben Fragen zu den finanziellen Leistungen? Gerne stehen wir Ihnen für ein persönliches Gespräch während unserer Öffnungszeiten in unserem Büro in Bozen zur Verfügung.
Download: Download der Beträge und Einkommensgrenzen 2019 und 2020 als .pdf
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