von ANMIC
15. September 2020Antrag um finanzielle Unterstützung
Wird ein Patient mit schweren neurologischen Beeinträchtigungen in eine stationären Pflegeeinrichtungen aufgenommen, so kann um finanzielle Unterstützung angesucht werden. Mit Beschluss der Landesregierung Nr. 408 vom 9. Juni 2020 können die gesetzlichen Vertreter von Menschen mit anerkannten schweren neurologischen Erkrankungen rückwirkend bis April 2017 eine Befreiung der Kostenbeteiligung beantragen.
Anspruch auf die Kostenbefreiung und die Rückvergütung haben jene Patienten, die sich in stationärer Behandlung befinden und die folgenden Krankheitsbilder aufweisen: vegetativer Zustand, Zustand des Mindestbewusstseins, akinetsicher Mutismus (aufgrund eines fehlenden Antriebs spricht und bewegt sich der Patient nicht mehr, ist jedoch wach und nicht gelähmt) und Locked-In-Syndrom (der Mensch ist zwar bei Bewusstsein, jedoch fast völlig gelähmt und unfähig sich sprachlich oder mit Bewegungen verständlich zu machen). Die anfallenden Kosten werden von der Landesgesundheitsdienst übernommen.
Antragstellung
- Als erster Schritt muss das Formular „Ärztliche Bescheinigung für Patienten/Patientinnen“ von einem Facharzt für Neurologie des nationalen Gesundheitsdienstes ausgefüllt werden. Bei Patienten im Kindesalter gibt es ein eigenes Formular, welches von einem Kinderneurologen oder Neuropsychiater ausgefüllt werden muss.
- Daraufhin wird das Formular „Ansuchen um Einstufung des Schweregrades der neurologischen Beeinträchtigung“ vom gesetzlichen Vertreter in allen Teilen ausgefüllt.
Beide Dokumente werden via E-Mail an suac@sabes.it oder an die zertifizierte E-Mail-Adresse (PEC) bewertung.valutazione@pec.sabes.it eingereicht.
Wurde der Antrag gestellt, so wird dieser von einer Bewertungseinheit (bestehend aus Neurologen, Geriater, Physiater, Krankenpfleger und einem Sozialassistenten) überprüft und bewertet. Nach 12 bis 18 Monaten erfolgt eine zweite Bewertung, damit die klinischen Entwicklungen des Patienten und das weitere Bestehen der Anforderungen überprüft werden können. Bei einer Verschlechterung des klinischen Zustands des Patienten kann eine Neubewertung beantragt werden.
Im Falle abgelehnter Anträge können Rekurse via E-Mail an rekurse.ricorsi@sabes.it oder direkt am Schalter der Kommission für Rekurse eingereicht werden.
Sie haben Schwierigkeiten beim Einreichen Ihrer Formulare?
Die kompetenten Mitarbeiter der Vereinigung der Zivilinvaliden (ANMIC Südtirol) stehen Ihnen beratend zur Seite und helfen Ihnen beim Antrag dieser umfangreichen Unterstützung.
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