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23. März 2021Dank ANMIC Südtirol werden die Fristen für die Dauer von COVID-19 verdoppelt
Durch den erfolgreichen Antrag seitens der Vereinigung der Zivilinvaliden (ANMIC Südtirol) werden mit Beschluss vom 23. März 2021 Nr. 277 die gesetzlichen Rekursfristen zur Feststellung der Zivilinvalidität und des Gesetzes 104/92 von 60 auf 120 Tage verlängert.
Grund der Intervention waren die vielen Mitgliederanrufe, welche die ANMIC Südtirol in der Notstandsituation erreichten. Denn um einen Rekursantrag stellen zu können, muss der Antrag zusammen mit einem fachärztlichen Zeugnis innerhalb von 60 Tagen eingereicht werden. Dies war aufgrund der zahlreichen geschlossenen Arztpraxen, welche in Zeiten der Pandemie oft nur telefonisch erreichbar waren, ein schwieriges Unterfangen. Ebenso bestätigt wurde diese Schwierigkeit durch eine aktuelle Statistik, welche von der ANMIC Südtirol veröffentlicht wurde.
Um dieses Problem zu beheben, stellte die ANMIC Südtirol mit Erfolg einen Änderungsantrag an Gesundheitslandesrat Thomas Widmann, welcher die Rekursfrist von 60 auf 120 Tagen verlängerte. Die Fristenverlängerung gilt für jenen Zeitraum, welcher auf nationaler Ebene als COVID-19-Notstandsituation ausgerufen wird.
Der Beschluss ist unter folgendem Link abrufbar: Beschluss
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