von ANMIC
7. April 2021Dank der 5-Promille-Zuweisung hunderter steuerpflichtiger Bürger konnte die ANMIC Südtirol Großes bewirken
Als Verein zur Förderung des Gemeinwesens (VFG) ist die Vereinigung der Zivilinvaliden (ANMIC Südtirol) auf Spenden, Mitgliedsbeiträge und die Zuweisung der 5‰ (fünf Promille) angewiesen. Umso größer ist die Freude, dass sich im Jahr 2019 397 steuerpflichtige Bürger dazu entschieden, ihre 5 Promille der größten Interessensvertretung für Zivilinvaliden und Menschen mit Behinderung in Südtirol zuzuweisen.
Dank dieser wertvollen Unterstützung konnten wir als ANMIC Südtirol Großes bewirken und eine Vielzahl an Rechten etablieren. So wurden die zugewiesenen 5 Promille u.a. zur Realisierung folgender Errungenschaften eingesetzt:
- Verliert ein Zivilinvalide seinen Arbeitsplatz, so wird ihm die Zivilinvalidenrente wesentlich schneller ausbezahlt.
- Einkünfte, die der getrennten Besteuerung unterliegen (wie beispielsweise die Abfertigung), werden nicht mehr zum Gesamtjahreseinkommen gezählt.
- Für den Zeitraum der staatlich ausgerufenen Notstandsituation wird die gesetzliche Rekursfrist zur Feststellung der Zivilinvalidität und des Gesetzes 104/92 von 60 auf 120 Tagen verlängert.
Helfen Sie uns dabei, die Rechte der Südtiroler Zivilinvaliden auch in Zukunft zu schützen und zu erweitern
Indem Sie bei Ihrer Steuererklärung die Steuernummer 80011870211 der ANMIC Südtirol angeben, weisen Sie uns Ihre 5 Promille zu. Die Zuweisung ist für Sie mit keinerlei Kosten verbunden und für uns eine große, unverzichtbare Hilfe. Falls Sie keine Steuererklärung einreichen, können Sie die 5 Promille auch mittels Modell CU zuweisen. Hierfür ist das Prozedere des Selbe mit dem einzigen Unterschied, dass eine Kopie des Vordrucks in einem Umschlag bei der Post abzugeben ist. Bitte vergessen Sie dabei nicht, auf dem Umschlag Ihren Namen, Ihre Steuernummer, das aktuelle Jahr sowie den Zusatz „scelta per la destinazione dell’otto e del cinque per mille dell‘IRPEF“ anzugeben.
Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung!
Bild: CC0 1.0 Universal, www.pexels.com