von ANMIC
11. November 2021Gute Nachrichten für Inhaber des EU-Parkausweises für Menschen mit Behinderung
Mit 10. November ist die neue Straßenverkehrsordnung in Kraft. Dass die damit einhergehenden Neuerungen viele Menschen mit Behinderung erfreuen, hängt mit den langersehnten Maßnahmen zusammen, welche nun auf dem gesamten Staatsgebiet greifen.
Höhere Strafen für unrechtmäßiges Parken
Die neue Gesetzesänderung sieht ab sofort verschärfte Strafen für jene Menschen vor, welche ohne entsprechenden Parkausweis die Parkplätze von Menschen mit Behinderung besetzen. Gegen dieses unrechtmäßige Verhalten wird nun mit drastisch erhöhten Strafen vorgegangen: Wurden zuvor noch 168 Euro an Bußgeld und der Abzug von 2 Führerscheinpunkten vorgesehen, so muss der Falschparker nun mit einer Strafe von 672 Euro und dem Abzug von 6 Führerscheinpunkten rechnen.
Ab dem 1. Januar 2022 gilt: Kostenloses Parken auf blauen Parkplätzen
Was bereits von zahlreichen Gemeinden Südtirols angewandt wird, gilt bald auch auf Staatsgebiet: Laut Artikel 381 der Straßenverkehrsordnung, Abs. 3-bis, dürfen Besitzer des europäischen Parkausweises für Behinderte in allen italienischen Gemeinden kostenlos auf blaue Parkplätze parken. Voraussetzung hierfür ist, dass die reservierten Behindertenparkplätze bereits besetzt sind.
Inklusivere Sprache
Neben diesen praktischen Neuerungen wurde im Dekret auch auf eine weniger diskriminierende Sprachwahl geachtet: In der gesamten Straßenverkehrsordnung wurden die Begriffe „Schwache“ und „Rollstuhlfahrer“ durch „Gefährdete“ und „Menschen mit Behinderungen“ ersetzt.
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