von ANMIC
12. Mai 2022Informationstreffen für Betroffene von Schädel-Hirn-Trauma und Schlaganfall
Am 10. Mai 2022 wurde die Vereinigung der Zivilinvaliden (ANMIC Südtirol) vom Verein Fallschirm zu einem Informationsaustausch nach Brixen eingeladen. Im Rahmen des Treffens wurden Fragen zum weitläufigen Themenbereich der Zivilinvalidität beantwortet, welche seitens der Vereinsmitglieder gestellt wurden. Der Verein Fallschirm, hervorgegangen aus der gleichnamigen Brixner Selbsthilfegruppe, ist ein Zusammenschluss von Schädel-Hirn-Trauma- sowie Schlaganfallbetroffenen und ihren Angehörigen.
Zivilinvaliden und Menschen mit Behinderung über ihre Rechte informieren, damit sie diese folglich beanspruchen können: Neben den vielen Tätigkeiten gehört diese zu den Kernaufgaben, welche die ANMIC Südtirol seit bereits 50 Jahren mit viel Engagement umsetzt. Doch nicht nur die eigenen Mitglieder werden informiert: Auch andere Vereine und Selbsthilfegruppen werden unterstützt.
So folgte die ANMIC Südtirol auch der Einladung von Notburga Hofer, Vertreterin der Selbsthilfegruppe „Verein Fallschirm“: Im Kapuzinerkloster in Brixen informierte die größte Interessensvertretung der Südtiroler Zivilinvaliden über die Rechte der Schädel-Hirn-Trauma und Schlaganfall-Patienten und beantwortet ihre Fragen.
Am Treffen nahmen 18 Betroffene teil, welche die vermittelten Informationen mit viel Aufmerksamkeit und Wissbegierde mitverfolgten. Von großem Interesse war das Themenfeld rund um das Gesetz 104/92, welches verschiedene steuer- und arbeitsrechtliche Begünstigungen vorsieht. Entsprechend dazu beantwortete Lore Cvilak, Direktorin der ANMIC Südtirol, Fragen hinsichtlich der entlohnten Arbeitsenthaltung der Familienangerhörigen von 2 Jahren.
Neben spezifischen Fragen wie jene einer Neueinstufung bei Verschlechterung sowie bei einer Revision des invaliden Zustandes, lag der Fokus auch auf den europäischen Parkausweis für Menschen mit Behinderung: Hierzu wurden die Zuhörer ausführlich über die rechtlichen Kriterien und Abläufe beraten, welche beim Einfahren in eine verkehrsberuhigte Zone beachtet werden müssen. Aber auch hinsichtlich der Inanspruchnahme von Pflege- und Begleitgeld gab es Unsicherheiten, welche am Ende des Treffens ausgeräumt wurden.
Bild: © ANMIC Südtirol