Parkplätze für Menschen mit Behinderung

von ANMIC

6. Juni 2016

Umfrage bei den Südtiroler Gemeinden zu den Parkplätzen für Inhaber des Europäischen Parkausweises für Behinderte

Ziel unserer Umfrage
Die ANMIC Südtirol hat dieses Jahr unter allen 116 Südtiroler Gemeinden eine telefonische Umfrage durchgeführt. Ziel der Erhebung war es, folgende Fragen zu beantworten:

  • Dürfen Inhaber eines Europäischen Parkausweises für Behinderte kostenlos auf zahlungspflichtigen (blauen) Parkplätzen parken, falls die für sie reservierten Plätze bereits besetzt oder nicht verfügbar sind?
  • Gibt es in allen Gemeinden Parkplätze mit begrenzter Parkdauer für Behinderte, oder dürfen Personen mit Behinderungen zeitlich unbegrenzt parken?
  • Sind in den Gemeinden Parkplätze für Behinderte vorgesehen?
  • Sind auf den Webseiten der Gemeinden leicht zugängliche Angaben zu den Parkplätzen für Inhaber des Europäischen Parkausweises für Behinderte (Lage, eventuelle Parkdauer, kostenloses Parken auf zahlungspflichtigen Parkplätzen, etc.) zu finden?

 

Teilnehmer
Insgesamt haben sich 111 der 116 Südtiroler Gemeinden an der Umfrage beteiligt. Nicht beteiligt haben sich die Gemeinden: Magreid a.d.W., Moos in Passeier, Naturns, Schenna und Sexten. Es ist uns nicht gelungen, diese Gemeinden telefonisch zu kontaktieren bzw. eine Antwort auf unsere E-Mails zu erhalten.

 

1) Kostenloses Parken für Inhaber des Europäischen Parkausweises für Behinderte auf zahlungspflichtigen Parkplätzen (blau)
Im Sinne des Dekretes des Präsidenten der Republik Nr. 152 vom 30. Juli 2012, Artikel 1, Absatz 5 darf die Gemeinde bestimmen, dass:
„[…] Invaliden kostenlos auf zahlungspflichtigen Parkplätzen parken dürfen, falls die für sie vorgesehenen Parkplätze bereits besetzt oder nicht verfügbar sind“.

In Südtirol sehen 43 der 111 befragten Gemeinden zahlungspflichtige (blaue) Parkplätze vor. In den restlichen kleineren Gemeinden gibt es weiße Parkplätze mit begrenzter Parkdauer.

In 40 der 43 Gemeinden dürfen Inhaber des europäischen Parkausweises für Behinderte kostenlos parken, falls die für sie vorgesehenen Parkplätze bereits besetzt oder nicht verfügbar sind.

Auer, Neumarkt und Salurn sind die drei Gemeinden, in denen Inhaber des Europäischen Parkausweises für Behinderte die Parkgebühr auch dann zahlen müssen, falls die Parkplätze für Behinderte bereits besetzt oder nicht verfügbar sind. Auf Nachfrage der ANMIC Südtirol haben die Gemeindepolizei von Auer und die Gemeindepolizei von Neumarkt/Salurn bestätigt, dass sie in solchen Fällen zwar versuchen, flexibel zu sein, trotzdem besteht hier die konkrete Gefahr, einen Strafzettel zu erhalten.!

 

2) Ist auf den Parkplätzen für Behinderte eine begrenzte Parkdauer vorgeschrieben?
Die Gemeinden Brixen, Bruneck, Deutschnofen, Kastelruth, Lajen, Nals, St. Martin in Passeier, Vahrn und Völs am Schlern, schreiben für die Parkplätze für Behinderte die Anwendung der Parkscheibe für eine begrenzte Parkdauer zwischen 60 und 120 Minuten vor. Da diese Parkplätze in sehr verkehrsreichen Zonen (z.B. Ortsmitte, vor der Gemeinde, am Bahnhof, vor der Apotheke, usw.) liegen, wurde es für notwendig erachtet, durch die begrenzte Parkzeit einen Wechsel der Nutzer zu erleichtern.

 

3) Sind in den Gemeinden Parkplätze für Behinderte vorgesehen?
Im Sinne des Dekrets des Präsidenten der Republik Nr. 503 vom 24. Juli 1996 gilt:
„ […] den Inhabern des Europäischen Parkausweises für Behinderte muss mindestens ein Parkplatz pro 50 oder Anteil von 50 verfügbaren Plätzen reserviert werden“.

Aus den erhobenen Daten geht hervor, dass nur in den Gemeinden Proveis, Sankt Felix und Vöran kein einziger Parkplatz für Behinderte vorgesehen ist. Die Gemeindebeamten haben dazu erklärt, dass aufgrund der beschränkten Größe der Gemeinde die weißen Parkplätze oft den ganzen Tag frei sind und von den Inhabern des europäischen Parkausweises für Behinderte verwendet werden können.

Download der kompletten Liste mit allen Gemeinden.

 

4) Sind auf den Webseiten der Gemeinden leicht zugängliche Angaben zu den Parkplätze für Inhaber des europäischen Parkausweises für Behinderte (Lage, eventuelle Parkdauer, kostenloses Parken auf zahlungspflichtigen Parkplätzen, etc.) zu finden?
Leider sind nur auf den Webseiten der Gemeinden Bozen, Bruneck, Lajen, Taufers und Völs am Schlern eigene, klar einsehbare Bereiche mit Angaben zu den Behindertenparkplätzen vorgesehen. Die Gemeinde Villnöß teilte uns mit, dass die Behindertenparkplätze bald auf der Webseite veröffentlicht werden. Nachfolgend die Grafik der Gemeinde Kaltern, welche auf unsere Anfrage hin die Positionen der Invalidenparkplätze auf der Homepage der Gemeinde veröffentlicht hat.

kaltern-caldaro

 

Unser Einsatz
Obwohl die Gemeindevertreter in den letzten Jahren ein offeneres Verhalten gegenüber Inhabern des europäischen Parkausweises für Behinderte gezeigt haben, sind immer noch Ungleichheiten festzustellen. Wir haben diese Umfrage als Vertreter der Zivilinvaliden und -versehrten mit dem Ziel gestartet, die Aufmerksamkeit der Südtiroler Gemeinden auf diese benachteiligte Kategorie zu lenken und um mehr Bürgernähe und Transparenz zu erreichen.

Die Gemeinden, welche über keine Behindertenparkplätze verfügen, haben wir auf die Wichtigkeit und Notwendigkeit dieser Parkplätze hingewiesen.

Behindertenparkplätze ohne begrenzte Parkdauer können den ganzen Tag über vom selben Fahrzeug besetzt werden. Dies verhindert jedoch einen korrekten Wechsel, der vor allem in verkehrsreichen Gebieten notwendig ist. Die ANMIC Südtirol setzt sich in diesem Fall für zwei Kategorien ein: zum einen für die Personen, die den Parkplatz für Behinderte zur Erledigung von Amtsgängen benützen (Arztbesuch, Gemeindeämter, usw.), zum anderen für jene, die aus beruflichen Gründen einen ganztägigen Parkplatz brauchen. Zum Schutz der ersten Kategorie haben wir die Gemeinden angeschrieben und um die Einführung der Parkscheibe mit einer Parkdauer von 120 Minuten auf Parkplätze für Parkausweisinhaber vor Apotheken, Gemeindeämtern, Arztpraxen, usw. ersucht. Gemäß Artikel 381, Absatz 5 der Straßenverkehrsordnung können Personen der zweiten oben genannten Kategorie die eigene Gemeinde um Gewährung eines individuellen, privaten Parkplatzes ersuchen, wenn sie an besonderen Behinderungen leiden und keine Parkplätze für Behinderte verfügbar oder zugänglich sind. Aus diesem Grund sind wir der Auffassung, dass unser Vorschlag einer begrenzten Parkdauer auf Parkplätzen für Behinderte in besonders verkehrsreichen Zonen diejenigen, die einen ganztägigen Parkplatz brauchen, nicht benachteiligt.

Zudem haben wir die Gemeinden, die den Inhabern des europäischen Parkausweises für Behinderte die kostenlose Besetzung von blauen Parkplätzen auch dann nicht gestatten, wenn die Parkplätze für Inhaber des europäischen Parkausweises für Behinderte besetzt oder nicht verfügbar sind, ersucht, das kostenlose Parken zu ermöglichen.

Eine Webseite mit klaren Angaben zu den Parkplätzen für Behinderte ist sicherlich ein großer Vorteil, da sie mit wenigen Mausklicks kostbare Informationen liefern kann. Wir haben die Gemeinden daher um die Einfügung einer solchen Sparte auf der Webseite ersucht, um den Inhabern vom Europäischen Parkausweis für Behinderte, Touristen eingenommen, einen leichten Zugang zu den Informationen zu ermöglichen.

 

Danksagungen
Wir möchten allen Bürgermeistern, Kommissären und Gemeindebeamten, Gemeinde- und Stadtpolizisten und Kommandanten der Stadtpolizei der Südtiroler Gemeinden danken, die sich an unserer Umfrage beteiligt haben. Ein besonderes Dankeschön für ihre Auskunftsbereitschaft und Sensibilität gilt außerdem Pierro Anton Andreas, Gemeinde- und Lebensmittelpolizist der Gemeinde Toblach, Battisti Christian der Gemeinde Tramin, Horrer Christian, Gemeindepolizist der Gemeinde Schlanders, Richard Kröss, Kommandant der Ortspolizei Sarntal, Karnutsch Thomas, Gemeindepolizist der Gemeinde Lana, Codato Sergio, Kommandant der Stadtpolizei Leifers, Christian De Carli, Kommandant der Gemeinde Eppan, Oberinspektor Karlheinz Kieser, Koordinator der Ortspolizei Kaltern, Kommandant Maj Pietro De Zolt der Stadtpolizei Brixen und Stefano Daldossi, Polizeimeister von Meran.

 

Download: Komplette Liste mit allen Gemeinden

Bild: © Europäische Kommission
Grafik: © Gemeinde Kaltern

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