von ANMIC
16. September 2016Finanzielle Entschädigung wird auf die im Jahr 1958 und 1966 geborenen Geschädigten ausgeweitet
Innerhalb 24. Dezember 2017 können Personen mit Thalidomid-Syndrom eine vom Staat gewährte Entschädigung beantragen.
Das Arzneimittel Thalidomid wurde in den 50er- und 60er-Jahren in Europa als Schlafmittel, Beruhigungsmittel und Mittel gegen Übelkeit vertrieben und vor allem an Frauen in den ersten Schwangerschaftsmonaten verkauft. Tausende Kinder kamen mit Fehlbildungen zur Welt. Das Arzneimittel wurde von der deutschen Firma „Chemie Grünenthal“ entwickelt, für 3 Jahre an Tieren getestet und anschließend unter 40 verschiedenen Handelsnamen wie „Contergan“ und „Softenon“ auf den Markt gebracht.
Allerdings war Thalidomid nie an trächtigen Tieren getestet worden, bevor es für schwangere Frauen zugelassen wurde. Sobald Thalidomid am 2. Dezember 1961 zurückgezogen wurde, wurde das Arzneimittel nachträglich an trächtigen Tieren getestet, welche Würfe mit schweren Fehlbildungen der Gliedmaßen hervorbrachten. Seit dem Jahr 1962 müssen Medikamente verpflichtend auch an trächtigen Tieren getestet werden, um die Auswirkungen auf Föten zu untersuchen.
Erst mit dem Gesetz Nr. 244 vom 24.12.2007, ergänzt durch das D.L. Nr. 207/2008 und mit Änderungen in das Gesetz Nr. 14 vom 27.02.2009, wurde den Betroffenen des Thalidomid-Syndroms in Form von Amelie, Hemimelie und Mikromelie, welche im Zeitraum zwischen 1959 und 1965 geboren wurden, eine Entschädigung zuerkannt.
Die Kommission für soziale Angelegenheiten hat kürzlich darüber informiert, dass die Entschädiungszahlungen nun auch allen Contergan-Opfern zusteht, welche 1958 und 1966 geboren wurden. Der Antrag um Erhalt der finanziellen Entschädigung ist beim italienischen Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (Ministero del Lavoro, della Salute e delle Politiche Sociali) innerhalb eines Zeitraums von 10 Jahren, ab dem Datum des Inkrafttretens des Gesetzes Nr. 244 vom 24.12.2007, d.h. bis zum 24. Dezember 2017 einzureichen.
Die Entschädigung für die durch Thalomid verursachten Schäden besteht im Bezug eines lebenslangen, monatlichen Unterhaltsgeldes. Das Unterhaltsgeld entspricht der sechsfachen Höhe jenes Betrages, welcher in Analogie für jene Personen vorgesehen ist, die durch die Pflichtimpfung einen Schaden erlitten haben, gemäß Art. 2, Gesetz Nr. 210/92 für die erste bis zur vierten Kategorie, in der fünffachen Höhe für die fünfte und sechste Kategorie und der vierfachen Höhe für die siebte und achte Kategorie der Tabelle A, beigefügt zum Dekret des Präsidenten der Republik Nr. 915 vom 23.12.1978 und nachfolgenden Änderungen.
Die Entschädigung wird monatlich ab 01.01.2008 zur Hälfte an den Betroffenen ausbezahlt, und zur anderen Hälfte an die Angehörigen, welche den Betroffenen vorwiegend und kontinuierlich betreut haben oder noch immer betreuen. Wenn der Geschädigte unzurechnungsfähig ist, wird die vollständige Summe an die Verwandten, welche mit ihm zusammenleben, oder gelebt haben, ausbezahlt. Falls es keine Verwandte gibt oder gab, welche dem Geschädigten Hilfe leisten, oder Hilfe geleistet haben, geht die gesamte Summe der Entschädigung an den Betroffenen selbst. Falls die Verwandten bereits verstorben sind, geht die gesamte Summe der Entschädigung ebenfalls an den Betroffenen, oder falls dieser unzurechnungsfähig ist, an die Familienmitglieder welche mit ihm zusammenleben, und ihn vorwiegend und kontinuierlich bis zu seinem Lebensende betreuen.
Wenn Sie weitere Informationen zum Ablauf der Antragstellung benötigen, können Sie uns jederzeit per E-Mail oder telefonisch kontaktieren.
Bild: Thalidomide Tablettenpackung von 1960, Exponat des Science Museum in London | CC BY-SA 4.0, Stephencdickson, commons.wikimedia.org