Ein kurzer Abriss unserer Geschichte
Am 28. März 1956 wurde in Taranto, einer Stadt in der süditalienischen Region Apulien, die Associazione Nazionale Mutilati ed Invalidi Civili (ANMIC) von Alvido Lambrilli gegründet. Sein Ziel war es, die vielen kleinen Vereine aus ganz Italien zu einer einzigen, großen Vereinigung zusammenzuschließen, um so die Interessen der Zivilinvaliden und -versehrten zu vertreten und besser zu schützen. In kürzester Zeit wurde die ANMIC zu einer nationalen Bewegung und konnte bis 1960 über 575.000 Mitglieder aus ganz Italien gewinnen.
Die Vereinigung hat die wirklich sehr schlechten Zustände der Zivilinvaliden an höchster Stelle in Rom angeprangert. Dank zahlloser Treffen, Kongressen, Veranstaltungen und dem ersten Schmerzensmarsch (Prima Marcia del Dolore, 1961) in Rom, an dem 30.000 Menschen teilnahmen, wurden die Öffentlichkeit und der Gesetzgeber für die Problematik der Zivilinvalidität sensibilisiert.
Die Zivilinvaliden wurden Dank der Öffentlichkeitsarbeit der ANMIC auch von der Presse als schützenswerte Kategorie wahrgenommen und die ersten Forderungen wurden erfüllt, z.B. die Einrichtung von Ärztekommissionen zur Feststellung der Zivilinvalidität.
1962 erreichte die ANMIC auf parlamentarischer Ebene die Verabschiedung eines Staatsgesetzes, welches erstmals die obligatorische Anstellung von Zivilinvaliden und -versehrten in der öffentlichen Verwaltung und in Privatbetrieben vorsah. Dafür war die Einstufung der Zivilinvalidität notwendig, welche durch eine Provinzial-Ärztekommission festgestellt wurde. Damals wie heute war die ANMIC mit einem eigenen Arzt in jeder Ärztekommission vertreten.
Zwei Jahre später gab es 192.000 ausstehende Ansuchen um Anerkennung und nur 22.000 durchgeführte Untersuchungen durch die Ärztekommissionen. Auch aufgrund anderer Missstände und wegen mangelnder Umsetzung von Versprechen wurde 1964 der zweite Schmerzensmarsch (Seconda Marcia del Dolore) zum Parlament in Rom organisiert, an dem sich diesmal 50.000 Frauen und Männer beteiligten.
1965 wurde die ANMIC von über 700.000 Mitgliedern unterstützt und konnte so als starke, nationale Vereinigung weitere Gesetze für den Schutz der Zivilinvaliden und -versehrten durchsetzen.
Schließlich wurde die ANMIC mit dem Staatsgesetz Nr. 458 vom 23. April 1965 (und Dekret des Präsidenten der Republik vom 23. Dezember 1978) als einzige rechtliche und gesetzliche Vertretung der Zivilinvaliden anerkannt und setzt sich seitdem mit 104 Außenstellen in ganz Italien erfolgreich für deren Schutz ein.
Seit 1972 operiert die Vereinigung der Zivilinvaliden (ANMIC Südtirol) als autonome Außenstelle der Nationalen ANMIC auch in Südtirol und ist unter Nr. 40/01/01 vom 23. August 1994 im Landesverzeichnis der ehrenamtlich tätigen Organisationen der Autonomen Provinz Bozen eingetragen. Unsere mehr als 6.000 Mitglieder in Südtirol machen uns zu einer starken Interessensvertretung und geben uns die Kraft und Legitimierung, auch auf Landesebene für besondere Rechte und Zugeständnisse zu kämpfen.