von ANMIC
19. Januar 2016Wichtige Neuerungen für alle Personen, die 2011 einen Wartestand zur Betreuung von Kindern mit schweren Behinderungen gemäß Gesetz 104/92 beansprucht haben
Das Stabilitätsgesetz 2016 wurde am 28. Dezember 2015 verabschiedet und sieht einen Schutz für die Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen vor, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzesdekrets Nr. 201 vom 6. Dezember 2011 einen Wartestand beanspruchten, um Kinder mit schweren Behinderungen im Sinne des Artikels 42, Absatz 5 des gesetzesvertretenden Dekretes Nr. 151 vom 26. März 2011 zu betreuen.
Die Möglichkeit, den Ruhestand aufgrund der vor dem Fornero-Gesetz geltenden Voraussetzungen anzutreten, ist von folgendem Umstand abhängig: Vorgenannte Voraussetzungen müssen innerhalb von sechzig Monaten ab Inkrafttreten des Gesetzesdekretes Nr. 201/2011 erfüllt sein und das entsprechende Gesuch innerhalb von sechzig Tagen (Fälligkeit 1. März 2016) ab Inkrafttreten des Stabilitätsgesetzes 2016 eingereicht werden.
Im Klartext: Alle Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, die den Wartestand gemäß Gesetz 104 beansprucht haben und ab Jänner 2016 den Ruhestand (laut den vor dem Fornero-Gesetz geltenden Kriterien) angetreten haben, können das Problem als gelöst ansehen.
Bild: CC BY-SA 3.0, Sardaka, commons.wikimedia.org