von ANMIC
9. März 2016Begleitzulagen fließen nicht in das Einkommen im Sinne des ISEE ein
Die Begleitzulagen, die Zivilinvaliden und Menschen mit Behinderung gewährt wurden, dürfen nicht in die Berechnung des ISEE (Indikator der Einkommens- und Vermögenslage) einfließen.
Der Staatsrat hat mit dem am 29. Februar 2016 hinterlegten Urteil Nr. 842/2016 den Beschluss des regionalen Verwaltungsgerichtshofes Latium bestätigt, laut dem Begleitzulagen, Fürsorgeleistungen und Entschädigungsleistungen nicht in das für den ISEE ausschlaggebende Einkommen einfließen und somit ihre Mitberechnung unrechtmäßig ist.
Die Richter begründen ihren Beschluss mit der Tatsache, dass genannte Leistungen „keiner Vergütung und schon gar nicht der Ansammlung von persönlichem Vermögen dienen, sondern vielmehr dem Ausgleich einer objektiven Arbeitsunfähigkeit, die an sich schon Beschwerlichkeiten und eine Einschränkung der Einkommenskapazität bewirkt“. Demzufolge kann eine Entschädigung mit Bezug auf den ISEE nicht als Einkommen bezeichnet werden.
Da dieses Urteil rückwirkend gilt, müssen alle Fälle erneut berücksichtigt werden, die ausgeschlossen wurden oder für die nicht geschuldete Zahlungen gefordert worden sind.
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