Indikator der Einkommens- und Vermögenslage (ISEE) – Urteil des Staatsrates

von ANMIC

9. März 2016

Begleitzulagen fließen nicht in das Einkommen im Sinne des ISEE ein

Die Begleitzulagen, die Zivilinvaliden und Menschen mit Behinderung gewährt wurden, dürfen nicht in die Berechnung des ISEE (Indikator der Einkommens- und Vermögenslage) einfließen.

Der Staatsrat hat mit dem am 29. Februar 2016 hinterlegten Urteil Nr. 842/2016 den Beschluss des regionalen Verwaltungsgerichtshofes Latium bestätigt, laut dem Begleitzulagen, Fürsorgeleistungen und Entschädigungsleistungen nicht in das für den ISEE ausschlaggebende Einkommen einfließen und somit ihre Mitberechnung unrechtmäßig ist.

Die Richter begründen ihren Beschluss mit der Tatsache, dass genannte Leistungen „keiner Vergütung und schon gar nicht der Ansammlung von persönlichem Vermögen dienen, sondern vielmehr dem Ausgleich einer objektiven Arbeitsunfähigkeit, die an sich schon Beschwerlichkeiten und eine Einschränkung der Einkommenskapazität bewirkt“. Demzufolge kann eine Entschädigung mit Bezug auf den ISEE nicht als Einkommen bezeichnet werden.

Da dieses Urteil rückwirkend gilt, müssen alle Fälle erneut berücksichtigt werden, die ausgeschlossen wurden oder für die nicht geschuldete Zahlungen gefordert worden sind.

 

Bild: CC BY-SA 3.0, Fondazione Cariplo, commons.wikimedia.org

NEUESTE NACHRICHTEN

Zeitschrift iB.: November-Ausgabe erschienen

von ANMIC

12. November 2024

Zahlreiche Informationen zum Thema Zivilinvalidität

...

MEHR LESEN

2 Kurse für Zivilinvaliden: Marketing und Buchhaltung

von ANMIC

10. Oktober 2024

Kostenlos und bezahlt: Jetzt unverbindlich melden und beruflich neu durchstarten!

...

MEHR LESEN
Gemäß der Richtlinie 2009/136/EU teilen wir Ihnen mit, dass diese Webseite eigene technische Cookies und Cookies Dritter verwendet.
Wenn Sie unsere Webseite weiter verwenden, erklären Sie sich mit Installation der Cookies einverstanden.
OK, EINVERSTANDEN