von ANMIC
17. August 2016Änderung der ISEE-Berechnung (Indikator der Einkommens- und Vermögenslage) für Familien mit behinderten Angehörigen
Mit dem Rundschreiben Nr. 137 vom 25. Juli 2016 hat die NISF den genauen Ablauf festgelegt, wie die ISEE-Berechnung bei Familien mit Angehörigen mit Behinderung durchgeführt werden muss. Das Rundschreiben basiert auf dem Inkrafttreten des Gesetzesdekrets Artikel 2 sexies des D.L. Nr. 29/3/2016, Nr. 42, umgewandelt in das Gesetz 26/5/2016, Nr. 89, erlassen gemäß dem Urteil des Staatsrates Nr. 838, 841 und 842 aus dem Jahr 2016.
Zusammengefasst ergeben sich folgende Neuerungen:
1. Die Pflege- und Sozialbeiträge, welche von der öffentlichen Verwaltung ausbezahlt werden, werden beim ISEE-Einkommen nicht angerechnet.
2. Folgende Ausgaben können nicht mehr vom Familieneinkommen abgezogen werden:
- Ausgaben für Hausangestellte und persönliche Betreuer, unabhängig davon ob diese direkt oder über ein Unternehmen angestellt wurden;
- Ausgaben für Aufenthalte in privaten, öffentlichen oder konventionierten Heimstrukturen;
- Selbstbeteiligungen für Familienmitglieder mit einer mittleren oder schweren Behinderung, auch unselbständige Personen bzw. Pflegefälle;
- Anstelle dieser Abzüge wird ist für diese Familienmitglieder ab jetzt eine Erhöhung des Parameters der Gewichtungsskala von 0,5% vorgesehen.
Die neuen Regeln werden für Berechnungen ab 29. Mai 2016 angewandt. Die laufenden Anträge, die seit dem 1. Januar 2016 gestellt wurden und am 28. Mai 2016 bestätigt wurden, werden von Amts wegen geändert.
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