Begünstigungen und Steuerbefreiungen

von ANMIC

8. September 2017

Vertreter der Notare stellen den Leitfaden zum Gesetz „Dopo di noi“ vor

Vertreter des Nationalen Rates der Notarkammern erklären den Bürgern und Bürgerinnen alle komplexen Aspekte des Gesetzes „Dopo di noi“ („Nach uns“), dessen Bestimmungen am 25. Juni 2016 in Kraft getreten sind. Bisher, so die Kritik, hatten diese kaum positive Auswirkungen auf die schwerbehinderten Personen. Aus diesem Grund haben die Notare beschlossen, für die Bürger einen Leitfaden mit Erklärungen zum Gesetz zu veröffentlichen, um den Schutz der sozial schwächeren Menschen zu verbessern.

Das Gesetz „Dopo di noi“ („Nach uns“) hat wichtige Begünstigungen und Steuerbefreiungen eingeführt, die unter anderem die Errichtung von Sonderfonds vorsehen. In diese Sonderfonds fließen Güter ein, die an eine besondere Zweckbestimmung gebunden sind und mit einem Treuhandvertrag verwaltet werden. Dies kann auch zugunsten von ONLUS-Organisationen geschehen, die vorwiegend im Benefizbereich tätig sind. Die neuen Bestimmungen sehen als wesentliche Voraussetzung für Steuerbefreiungen und -begünstigungen eine öffentliche Beurkundung vor, wie Pierluisa Cabiddu, Mitglied des Nationalen Rates der Notarkammern und Bevollmächtigter für die Beziehungen zu den Verbraucherschutzzentralen, erklärte: „Dem Notar wurde dabei als öffentlicher Beamter super partes vom Staat eine besonders wichtige Rolle anerkannt“, so Cabiddu. Laut dem Italienischen Nationalen Institut für Statistik (ISTAT) sind vom Gesetz potentiell rund 127.000 Personen mit Behinderungen unter 65 Jahren und ohne Familienbeistand betroffen. Davon haben 38.000 keine Eltern und 89.000 betagte Eltern.

Der Nationale Rat der Notarkammern hat in Zusammenarbeit mit 13 Verbraucherschutzzentralen den 14. Leitfaden für die Bürger ausgearbeitet: Diesmal geht es um das Gesetz „Dopo di noi“ („Nach uns“). Der in Rom vorgestellte Leitfaden kann von der Webseite www.notariato.it heruntergeladen werden.

 

Bild: © Nationaler Rat der Notarkammern

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