Europäischer Accessibility Act

von ANMIC

29. Juli 2019

Produkte und Dienstleistungen werden für alle zugänglich

Im April dieses Jahres wurde der sog. Accessibility Act – auch bekannt als Disability Act – vom Europäischen Parlament genehmigt. Indem Produkte und Dienstleistungen für alle zugänglich gemacht werden, soll das Leben von Millionen Menschen mit Behinderung erleichtert werden.

Dieser entscheidende Schritt in Richtung einer barrierefreien Gesellschaft ist es, für den sich Ádám Kósa, der erste gehörlose Abgeordnete des Europäischen Parlaments, seit fast einem Jahrzehnt einsetzt. Wie Millionen weitere Menschen mit Behinderung weiß er, dass ein barrierefreier Geldautomat für eine lebenswerte Alltagsgestaltung nicht ausreicht. Es gibt weitere unzählige Dienstleistungen und Produkte, auf die Menschen mit Behinderung Zugriff haben müssen – und bald auch werden.

Jeder EU-Mitgliedsstaat hat nun 3 Jahre lang Zeit, um den Beschluss in die Tat umzusetzen: Smartphones, Tablets, Computer, Fernsehgeräte und Fernsehprogramme, Banken und Geldautomaten, E-Books, Online-Shopping-Websites, mobile Anwendungen u.v.m. müssen in Zukunft für alle zugänglich sein.

Damit profitieren nicht nur Menschen mit Behinderung und ältere Menschen, sondern auch die Unternehmen. Indem in ganz Europa einheitliche Regelungen eingehalten werden, kommt es neben Kostensenkungen auch zu einer Erleichterung des grenzüberschreitenden Handels.

Besonderes Augenmerk liegt auf der europaweit gültigen Notrufnummer 112, mit welcher Menschen mit Behinderung aus ganz Europa über Sprach-, Video- oder Echtzeit-Textkommunikation mit den Notdiensten verbunden werden.

 

Bild: CC0 1.0 Universal, www.unsplash.com

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