von ANMIC
30. Juni 2022Was Bezieher der Zivilinvalidenrente beachten müssen
Er ist in aller Munde: Der 200 Euro Bonus. Doch wer hat Anrecht darauf und wie verhält es sich für Zivilinvaliden, welche finanzielle Leistungen beziehen? Die Vereinigung der Zivilinvaliden (ANMIC Südtirol) hat die wichtigsten Informationen für Sie zusammengefasst.
Art. 32 des Gesetzesdekrets Nr. 50/2022 sieht einen einmaligen und steuerfreien Bonus von 200 Euro vor, welcher den steigenden Gas- und Ölpreisen entgegenwirken soll. Auch Zivilinvaliden, welche eine monatliche Rente beziehen, haben darauf Anrecht. Voraussetzung hierfür ist, dass ihr einkommensteuerpflichtiges persönliches Einkommen ohne Sozialversicherungsbeiträge im Jahr 2021 den Betrag von 35.000 Euro nicht überschreitet.
Bezieht ein Zivilinvalide die Zivilinvalidenrente und möchte er den Bonus erhalten, so muss er nicht eigens einen Antrag stellen: Der Bonus wird automatisch mit der Zivilinvalidenrente vom Juli 2022 ausbezahlt.
Für Bezieher, welche in den Genuss des monatlichen Begleit- oder Pflegegeldes sind, ist kein einmaliger 200-Euro-Bonus vorgesehen.
Achtung: Aufgrund der möglichen Sonderfälle und der sich aktualisierenden Modalitäten bitten wir Sie, uns bei Unklarheiten direkt zu kontaktieren.
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