Kostenloser Buchhaltungskurs

von ANMIC

4. Mai 2023

Anmeldungen sind bis zum 17. Mai 2023 möglich

Nach dem letzten Kurserfolg, dank welchem 8 von 10 Zivilinvaliden in die Arbeitswelt zurückkehrten, startet die Vereinigung der Zivilinvaliden (ANMIC Südtirol) einen neuen Buchhaltungskurs. Anmeldungen sind bis zum 17. Mai 2023 offen.

Viele Zivilinvaliden können aufgrund ihrer angeborenen oder erworbenen Krankheit ihren erlernten Beruf nicht mehr bis zum Pensionsalter ausüben. Deshalb und damit diese Menschen noch stärker in den sozialen und beruflichen Alltag integriert werden, veranstaltet die Vereinigung der Zivilinvaliden (ANMIC Südtirol) erneut einen kostenlosen und praxisnahen Buchhaltungskurs, welcher vom Europäischen Sozialfonds (ESF) und der Autonomen Provinz Bozen finanziert wird.

Am Kurs teilnehmen können 8 Zivilinvaliden zwischen 16 und 67 Jahren, die in der Provinz Bozen wohnhaft und nicht-beschäftigt sind. Als nicht beschäftigt gilt eine Person, deren jährliches Bruttoeinkommen unter dem steuerfreien Mindesteinkommen liegt, also 8.145 Euro bei arbeitnehmerähnlicher und 4.800 Euro bei selbständiger Tätigkeit.

Sie sind Zivilinvalide und interessiert?

Bitte melden Sie sich rechtzeitig bei der Projektverantwortlichen, Frau Verena Bonatta: esf@anmic.bz oder telefonisch unter 0471 270700.

Kursinhalt

Der mehrmonatige Kurs vermittelt umfassende Grundlagenkompetenzen aus den Bereichen Buchhaltung, Bilanzierung, Rechnungswesen und Management. Dadurch können sich die Teilnehmer/innen Fachkompetenzen aneignen und erhöhen ihre Chancen auf einen zukünftigen Arbeitsplatz. Am Ende der Unterrichtseinheit wird für jede/n Teilnehmer/in ein Praktikum bei einem Südtiroler Unternehmen organisiert. Auf diese Weise wird das zuvor Gelernte noch weiter gefestigt und die Chancen auf den beruflichen Einstieg erhöht.

Rückerstattung der Spesen

Alle Teilnehmer, die mindestens 50% des Kurses besuchen, erhalten 3 Euro pro besuchter Stunde (bis zu einem maximalen Betrag von 2.586 Euro). Ebenfalls rückerstattet werden Fahrt- und Essensspesen, wobei letztere bis zu einem Höchstwert von 20 Euro pro Tag rückerstattet werden.

 

Bild: © ANMIC Südtirol

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