von ANMIC
1. Juni 2022Anträge sind innerhalb 31. August 2022 zu übermitteln
Vollinvaliden, Zivilblinde und Gehörlose erhalten unter Einhaltung bestimmter Voraussetzungen die so genannte „erhöhte Rente“ von monatlichen 660,27 Euro. Lesen Sie im Folgenden, was für das Ansuchen dieser wichtigen finanziellen Leistung beachtet werden muss.
Vollinvaliden zwischen 18 und 67 Jahren (Zivilinvaliden mit einem anerkannten Invaliditätsgrad von 100%) können laut Landesgesetz Nr. 46/1978 die sog. „erhöhte“ oder „integrierte“ Rente beziehen.
Um diese finanzielle Leistung beanspruchen zu können, gelten folgende Voraussetzungen:
- Das persönliche Einkommen des Vollinvaliden (einschließlich Zivilinvalidenrente und Sozialgeld) für das Jahr 2021 muss unter 8.583,51 Euro liegen
- Falls zutreffend: Das persönliche Gesamteinkommen und jenes des Ehepartners, betreffend das Jahr 2021, müssen zusammen unter 14.662,96 Euro liegen
Ansuchen sind innerhalb 31. August 2022 zu stellen
Unter Einhaltung der obengenannten Kriterien muss das entsprechende Ansuchen innerhalb 31.08.2022 bei der Agentur für Soziale und wirtschaftliche Entwicklung (ASWE) eingereicht werden (für Sachwalter/Vormund siehe eigenes Formular). Dies ist wichtig, damit die Rentenauszahlung ohne Unterbrechungen erfolgt.
Die ANMIC Südtirol hilft
Sie haben Fragen zur Zivilinvalidenrente oder Schwierigkeiten beim Ausfüllen des Formulars? Gerne stehen wir Ihnen telefonisch, via E-Mail, WhatsApp oder persönlich (nach Terminvereinbarung) beratend zur Seite.
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