von ANMIC
3. Juli 2019Fahrzeuge für Rollstuhltransport sind davon befreit
Zur Bekämpfung der Umweltverschmutzung durch Fahrzeuge sieht das Gesetz vom 1. März 2019 bis 31. Dezember 2021 eine Ökosteuer vor. Im Folgenden die wichtigsten zu berücksichtigenden Fakten.
Wer verschmutzt, muss bezahlen: Das ist das Prinzip der Ökosteuer, welches im neuen Haushaltsgesetz vorgesehen ist. Wird ein neuer Luxuswagen (z.B. ein SUV) mit einem CO2-Ausstoß über 160g/km gekauft, muss zwischen 1.100 Euro und 2.500 Euro an Ökosteuer bezahlt werden. Die Steuer gilt nicht für Fahrzeuge mit besonderer Zweckbestimmung, einschließlich Fahrzeuge mit Rollstuhlzugang. Unter „Fahrzeuge mit besonderer Zweckbestimmung“ versteht man Fahrzeuge, die so konstruiert oder umgebaut werden, dass sie eine oder mehrere Personen in einem Rollstuhl aufnehmen können.
Neben der Ökosteuer gibt es auch einen Ökobonus: Beim Kauf eines Elektro- oder Hybridautos (also ein Fahrzeug, das sowohl mit einem elektrischen Speicher als auch mit herkömmlichen Kraftstoff fährt) gewährt der Staat Beiträge in Höhe von 1.400 bis zu 4.000 Euro. Wird das alte Auto beim Neukauf verschrottet, dann steigt der Beitrag sogar bis zu 6.000 Euro an.
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