von ANMIC
10. Januar 2022Beträge und Einkommensgrenzen für Zivilinvaliden, Zivilblinde und Gehörlose
Das Gesetz sieht für Voll- und Teilinvaliden, Zivilblinde und Gehörlose finanzielle Leistungen vor, welche in Form einer Rente, Zulagen und eines Begleitgeldes ausbezahlt werden.
Voraussetzung für die Gewährung der Rente und der Zulagen für Zivilinvaliden, Zivilblinde und Gehörlose ist die Nichtüberschreitung der vom Staat jährlich festgelegten Einkommensgrenze. Die Einkommensgrenze entspricht dem einkommensteuerpflichtigen Bruttoeinkommen des vorhergehenden Jahres.
Die Rente wird bis zum Alter von 67 Jahren von der Agentur für soziale und wirtschaftliche Entwicklung (ASWE) ausbezahlt. Anschließend wird diese Rente mit der Sozialrente vom Nationalinstitut für Soziale Fürsorge (NISF) ersetzt. Die Auszahlungen erfolgen 13 Mal im Jahr und werden an jedem ersten des Monats auf das Bank- oder Postkonto des Zivilinvaliden überwiesen.
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Download: Download der Beträge und Einkommensgrenzen 2021 und 2022 als .pdf
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