Rente, Zulagen und Begleitgeld 2024

von ANMIC

11. März 2024

Beträge und Einkommensgrenzen für Zivilinvaliden, Zivilblinde und Gehörlose

Das Gesetz sieht für Voll- und Teilinvaliden, Zivilblinde und Gehörlose finanzielle Leistungen vor, welche in Form von Rente, Zulage und eines Begleitgeldes ausbezahlt werden.

Voraussetzung für die Gewährung der Rente und der Zulagen für Zivilinvaliden, Zivilblinde und Gehörlose ist die Nichtüberschreitung der vom Staat jährlich festgelegten Einkommensgrenze. Die Einkommensgrenze entspricht dem einkommensteuerpflichtigen Bruttoeinkommen des vorhergehenden Jahres.

Die Rente wird bis zum Alter von 67 Jahren von der Agentur für soziale und wirtschaftliche Entwicklung (ASWE) ausbezahlt. Anschließend wird diese Rente mit der Sozialrente vom Nationalinstitut für Soziale Fürsorge (NISF) ersetzt. Die Auszahlungen erfolgen 13 Mal im Jahr und werden an jedem Ersten des Monats auf das Bank- oder Postkonto des Zivilinvaliden überwiesen.

Sie haben Fragen dazu?

Gerne stehen wir Ihnen per Telefon, E-Mail sowie WhatsApp beratend zur Seite. Für persönliche Beratungen in unserem Hauptsitz in Bozen ersuchen wir Sie, einen Termin zu vereinbaren.

Download: Beträge und Einkommensgrenzen 2023 und 2024

 

Bild: CC0 1.0 Universal, www.pexels.com

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