von ANMIC
16. März 2021Entwicklung der letzten 10 Jahre
45.807 Zivilinvaliden leben aktuell in Südtirol. Im Vergleich zum Vorjahr sind das mehr als 1.200 Personen weniger und damit der größte Zahlenrückgang seit Beginn der Aufzeichnungen. Dank einer umfangreichen Statistik der letzten 10 Jahre zeigt die Vereinigung der Zivilinvaliden (ANMIC Südtirol) wichtige Entwicklungstendenzen und erklärt, welche Botschaften daraus erkennbar sind. Als Ergebnis dieser Beobachtungen werden regelmäßig grundlegende Aspekte aufgedeckt und Änderungsanträge bei den zuständigen Behörden eingebracht. Die aktuellste Neuerung ist, dass in Zeiten der Notstandsituation die Frist für Rekursanträge von 60 auf 120 Tage verdoppelt wird.
Die ANMIC Südtirol sammelt jährlich wichtige Kennzahlen, um die Entwicklung der Südtiroler Zivilinvaliden nachzuverfolgen. Damit möchte die größte Südtiroler Interessensvertretung für Menschen mit Behinderung verstehen, wo gegebenenfalls Handlungsbedarf besteht. „Aufgrund der ab dem Jahr 2011 gesammelten Daten können wir die zehnjährige Entwicklung der Südtiroler Zivilinvaliden umfassend analysieren“, erklärt Thomas Aichner, Präsident der ANMIC Südtirol. „Neben der Anzahl der in Südtirol lebenden Zivilinvaliden gibt der Datenvergleich auch Auskunft über die Zahl der Rekursanträge sowie die Zahl jener Menschen, die mit einer Behinderung laut Gesetz 104/92 leben. Zusammen mit den Informationen, die wir durch die Beratung und Unterstützung von tausenden Betroffenen erhalten, zeichnet sich so ein umfassendes Bild der aktuellen Situation ab. Dadurch können wir noch gezielter und konkreter für die Rechte und Bedürfnisse der Südtiroler Zivilinvaliden eintreten. Den Zugang zu den Daten verdanken wir der guten Zusammenarbeit mit Dr. Oliver Neeb, geschäftsführender Direktor des betrieblichen Dienstes für Rechtsmedizin und Lorella Zago, Amtsdirektorin des Amtes für Prävention, Gesundheitsförderung und öffentliche Gesundheit.“
Seit 2011 ist die Zahl der in Südtirol lebenden Zivilinvaliden von 40.826 auf 45.807 gestiegen. Das entspricht einem Anstieg um 12,2%. Im Vergleich zum Wachstum der Gesamtbevölkerung (+4,3%) ist der Anteil von Zivilinvaliden an der Gesamtbevölkerung also überproportional gestiegen. Allein im Jahr 2015 gab es einen Rückgang von 2,2%. Dies lässt sich unter anderem damit erklären, dass vor 6 Jahren viele Zivilinvaliden anstelle eines Ansuchens um Erhöhung der Zivilinvalidität um das Pflegegeld angesucht haben. Ab 2017 gab es dagegen einen signifikanten Anstieg von 3.809 Personen, bei denen die zuständige Ärztekommission eine allgemeine Arbeitsunfähigkeit von mindestens einem Drittel festgestellt hat. Damit stieg die Anzahl der anerkannten Südtiroler Zivilinvaliden um 9,1%. Nachdem deren Anzahl auch im Zeitraum 2017 bis 2019 anstieg und mit 47.046 Personen im Jahr 2019 den historischen Höchststand erreichte, wurde diese langfristige Zuwachstendenz im Coronajahr 2020/21 unterbrochen. Noch nie gab es einen derartigen Zahlenrückgang wie bis zu Beginn 2021: Mit einem Minus von 1.239 Personen bzw. -2,6% verringerte sich die Zahl der Südtiroler Zivilinvaliden stark und befindet sich damit wieder auf dem Niveau von 2017.
Anerkannte Zivilinvaliden 2011 | Anerkannte Zivilinvaliden 2013 | Anerkannte Zivilinvaliden 2015 | Anerkannte Zivilinvaliden 2017 | Anerkannte Zivilinvaliden 2019 | Anerkannte Zivilinvaliden bis Jan. 2021 | |
Unter 74% Zivilinvalidität | 17.624 | 18.422 | 18.039 | 20.033 | 20.651 | 20.744 |
74%-99% Zivilinvalidität | 8.862 | 9.868 | 10.951 | 11.196 | 11.651 | 11.391 |
100% Zivilinvalidität | 6.335 | 6.871 | 5.946 | 7.300 | 7.672 | 7.298 |
100% Zivilinvalidität mit Begleitgeld | 8.005 | 7.544 | 6.828 | 7.044 | 7.072 | 6.374 |
Gesamt | 40.826 | 42.705 | 41.764 | 45.573 | 47.046 | 45.807 |
Veränderung (+/-) | +4,60% | -2,20% | +9,12% | +3,23% | -2,63% | |
Bevölkerung Südtirol | 511.750 | 513.084 | 518.935 | 525.092 | 532.010 | 533.597 |
Veränderung (+/-) | +0,26% | +1,14% | +1,19% | +1,32% | +0,30% |
Mit Ausnahme der Personen mit einer Zivilinvalidität von unter 74%, bei denen als einzige Kategorie ein leichter Zuwachs (93 Personen bzw. +0,5%) verzeichnet werden kann, zeigt die Statistik bei allen weiteren Invaliditätsgraden einen starken Rückgang: Mit einem Minus von 260 Personen bzw. -2,2%, sank die Anzahl der Menschen mit 74%-99% Zivilinvalidität auf 11.391 Personen. Eine ähnliche Tendenz kann auch bei den Vollinvaliden (100% Zivilinvalidität) festgestellt werden, deren Anzahl sich mit einer Differenz von 374 Personen (-4,9%) auf 7.298 Menschen verringerte. „Den deutlichsten Rückgang sehen wir bei jenen Personen, welche Vollinvaliden und Inhaber des Begleitgeldes sind“, erklärt Thomas Aichner. „Wir gehen davon aus, dass dieser Rückgang mit dem Coronavirus zusammenhängt. Zum einen sind Menschen mit einem hohen Invaliditätsgrad in der Regel älter und haben häufig schlechtere Abwehrkräfte, was sie anfälliger für das Virus und für schwere Krankheitsverläufe macht. Vor allem aber gab es aufgrund der Lockdowns und Einschränkungen weniger Anträge, denn für das Ansuchen um die Anerkennung des Begleitgeldes muss der Betroffene seinen Vertrauensarzt aufsuchen. Viele Arztpraxen waren in dieser schwierigen Zeit geschlossen oder nur telefonisch erreichbar. Wurden beispielsweise Ersatzärzte eingestellt, so kannten diese den Patienten und seine Krankheitsgeschichte nicht gut genug, um ein detailliertes und aussagekräftiges ärztliches Attest auszustellen. Dieses ist für die Ärztekommission besonders wichtig.“
2011 | 2013 | 2015 | 2017 | 2019 | Bis Jan. 2021 | |
Menschen mit einer Behinderung laut Gesetz 104/92 | 5.700 | 5.520 | 10.083 | 9.954 | 12.968 | 13.221 |
Veränderung (+/-) | -3,16% | +82,66% | -1,28% | +30,28% | +1,95% |
Was die Anzahl der Betroffenen mit einer Behinderung laut Gesetz 104/92 anbelangt, das sind Menschen mit einer besonders schweren Einschränkung, so verhält sich die Wachstumstendenz der letzten 10 Jahren sehr unregelmäßig. Nachdem die Anzahl der Personen mit einer Behinderung laut Gesetz 104/92 von 2011 bis 2013 um 180 zurückging (-3,2%), kam es in den kommenden zwei Jahren zu einem enormen Zuwachs: Zwischen 2013 und 2015 gab es einen Anstieg von 4.563 Personen bzw. +82,7%, denen dieses Gesetz zuerkannt wurde. Nachdem in den zwei Folgejahren die Zahlen erneut leicht abnahmen (minus 129 Personen bzw. -1,3%), kam es im Jahr 2019 zu einem deutlichen Anstieg von 3.014 Personen (+30,3%). Aktuell zählt Südtirol 13.221 Personen, die mit einer Behinderung laut Gesetz 104/92 leben. Verglichen mit dem Jahr 2019 sind dies 253 Personen mehr (+2%), welche aufgrund ihrer schwierigen Lebenssituation Anrecht auf zusätzliche Begünstigungen erhalten. „Dieses Gesetz ist aufgrund mehrerer steuerrechtlichen Vorteile für Betroffene sowie der bezahlten Arbeitsfreistellung besonders wertvoll. Die Freistellung kann entweder für sich selbst oder für ein zu pflegenden Familienangehörigen in Anspruch genommen werden“, so Thomas Aichner.
Bis Jan. 2018 | Bis Jan. 2019 | Bis Jan. 2020 | Bis Jan. 2021 | |
Gestellte Rekursanträge | 477 | 495 | 419 | 223 |
Veränderung (+/-) | +3,77% | -15,35% | -46,78% | |
Behandelte Rekursanträge | 479 | 516 | 444 | 187 |
Veränderung (+/-) | +7,72% | -13,95% | -57,88% | |
Angenommene Rekursanträge | 106 | 128 | 145 | 76 |
Veränderung (+/-) | +20,75% | +13,28% | -47,59% |
„Hinsichtlich der gestellten und behandelten Rekursanträge reicht unsere Datensammlung bis ins Jahr 2018 zurück. Obwohl damit kein zehnjähriger Datenvergleich möglich ist, konnten wir dennoch eine besonders deutliche wie auch herausstechende Tendenz erkennen“, erklärt Thomas Aichner. Wurden im Vorjahreszeitraum noch 419 Anträge eingereicht, um den Bescheid der Ärztekommission aus erster Instanz zu beanstanden, so waren es im aktuellen Vergleichsjahr nur 223: Mit einem Rückgang von 196 halbierte sich die Zahl der gestellten Rekursanträge beinahe (-46,8%). Parallel dazu gingen auch die behandelten Rekursanträge um 257 Anträge bzw. -57,9% zurück.
Ein derartiger Rückgang hat laut Thomas Aichner ebenfalls mit der Notstandsituation zu tun: „Durch viele Anrufe von Seiten unserer Mitglieder wurde der Zahlenrückgang aus der Statistik nicht nur bestätigt, sondern auch begründet: Sind Zivilinvaliden und Menschen mit einer Behinderung laut Gesetz 104/92 nicht mit der Bewertung der Ärztekommission einverstanden, so kann innerhalb von 60 Tagen Rekurs eingereicht werden. Hierfür muss der Antragsteller ein fachärztliches Zeugnis beilegen. Genau das wurde aufgrund der aktuellen Pandemie zum Problem. Wegen der verschiedenen Einschränkungen war die rechtzeitige Ausstellung eines Facharztzeugnisses nicht immer möglich und die Frist von 60 Tagen verstrich. Mit Erfolg haben wir einen Änderungsantrag an Landesrat Thomas Widmann gestellt, um dieses Problem zu beheben: Die Frist für Rekursanträge wird ab Beschlusserlass für den Zeitraum der Notstandsituation von 60 Tagen auf 120 Tagen verlängert. Das ist das Ergebnis einer kontinuierlichen, sehr guten Zusammenarbeit mit dem Landesrat, der sich vorbildlich für die Belange der Zivilinvaliden in Südtirol einsetzt.“
Bild: © ANMIC Südtirol