Taxi für Menschen mit Behinderung

von ANMIC

21. August 2019

Ermäßigte Taxifahrten für Ansässige der Gemeinde Meran ab 01.10.2019

Ab Dienstag, 1. Oktober 2019 können Menschen mit Behinderung sieben Tage die Woche rund um die Uhr den Taxidienst in Anspruch nehmen und erhalten von der Gemeinde eine Rückvergütung von 5,50 Euro für jede Fahrt. Die Initiative wurde heute vom Sozialstadtrat Stefan Frötscher bei einer Pressekonferenz im Rathaus vorgestellt.

Das Frauennachttaxi wurde im Jahr 2000 von der Gemeinde Meran in Zusammenarbeit mit weiteren neun Gemeinden (Algund, Lana, Marling, Tscherms, Tirol, Riffian, Kuens, Partschins und Schenna) als erstes Frauennachttaxi der Region eingeführt. 2010 wurde dann auch der SeniorInnentaxi eingerichtet.

„Um sicher zu stellen, dass auch MitbürgerInnen mit Bewegungseinschränkung mobil bleiben und wichtige Termine wie etwa Visiten beim Hausarzt oder Untersuchungen im Krankenhaus problemlos wahrnehmen oder andere Besorgungen selbstständig erledigen können, hat die Meraner Stadtregierung beschlossen, den Taxidienst auch für Menschen mit Beeinträchtigung zu gewährleisten. Die Initiative wurde vom Sozialamt und vom Sonderbeauftragten für die Belange von Menschen mit Beeinträchtigung Heini Tischler vorgeschlagen“, erklärte Frötscher.

Das Projekt startet offiziell am 1. Oktober 2019. Die Begünstigung gilt für alle Personen, die einen Invaliditätsgrad von 74 Prozent und mehr aufweisen, in der Gemeinde Meran ansässig sind, und das Taxi allein oder in Begleitung nutzen. Am Ende der Fahrt erhält die beförderte Person nach Vorlage der vom Sozialamt ausgetellten Taxicard vom Taxifahrer einen Gutschein ausgehändigt, auf welchem das Datum und die Uhrzeit der Fahrt angegeben sind.

Für die Auszahlung des Gutscheins genügt es, diesen bis 31. Januar des darauf folgenden Jahres im Bürgeramt der Gemeinde (Zimmer A1 im Erdgeschoss des Rathauses) abzugeben. Dem Gutschein ist in jedem Fall auch der Rechnungsbeleg für die erfolgte Taxifahrt beizulegen.

Die Anzahl der Fahrten (ob mit Frauennachttaxi, SeniorInnentaxi oder Taxi für Menschen mit Behinderung) ist auf maximal 25 pro Jahr und pro Person beschränkt, wobei das Taxi mit Menschen mit Behinderung nicht mit dem Seniorentaxi und dem Frauentaxi kumulierbar ist. Frauen können aber 25 Gutscheine des Taxis für Menschen mit Behinderung und weitere 27 Fahrten mit dem Frauennachttaxi bis zu insgesamt 52 jährlichen Fahrten einlösen.

 

Bild: © Stefan Frötscher

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