von ANMIC
29. April 2019Südtirol passt Ticket-Befreiungscodes an Restitalien an
Mit Beschluss der Südtiroler Landesregierung Nr. 682 vom 10.07.2018 wurden die verschiedenen Codes zur Ticketbefreiung jenen auf nationaler Ebene angepasst. Zuvor galten in Südtirol nämlich eigene Codes, wodurch es für viele Zivilinvaliden auf interregionaler Ebene zu Unannehmlichkeiten kam: Befreite der Code in Südtirol die invalide Person vor fachärztlich ambulanten Leistungsspesen, wurde derselbe Code im restlichen Italien nicht anerkannt.
Betroffene Personen werden mittels eines Schreibens über ihren neuen Code informiert. Diesem Schreiben liegt ein Anspruchsberechtigungsnachweis für die Ticketbefreiung bei, welcher anstatt der Klebeetikette im grünen Büchlein aufbewahrt werden soll. Der alte Befreiungskodex ist bis zum 31.08.2019 gültig.
Befreiungskategorie | Bisheriger Kodex | Neuer Kodex |
Vollinvaliden ohne Begleitzulage | 3F | C01 |
Vollinvaliden mit Begleitzulage | 3F | C02 |
Zivilinvaliden mit einer Invalidität von 67% bis 99% | 03 | C03 |
Minderjährige Zivilinvaliden, welche die Begleitzulage erhalten | 3F | C04 |
Vollblinde oder Blinde mit binokularem Sehrestvermögen bis zu 1/10 für beide Augen – mit eventuellem Ausgleich – die von einer spezifischen Kommission beglaubigt wurden | 3F | C05 |
Taubstumme (Personen, die seit Geburt, oder vor der Erlernung der Sprache unter Taubheit leiden) | 03 | C06 |
Leistungen, die während der Überprüfung der Zivilinvalidität verordnet sind | Nicht vorgesehen | C07 |
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