von ANMIC
8. Februar 2023Ansuchen müssen bis zum 31. März 2023 eingehen
Ab dem 1. Februar 2023 können arbeitslose Eltern von Kindern mit Zivilinvalidität um einen monatlich ausbezahlten Bonus ansuchen. Je nach Anzahl der Kinder beträgt dieser zwischen 150 Euro und 500 Euro.
Anspruchsberechtigt sind alleinerziehende Eltern, welche arbeitslos oder alleinverdienend sind und eines oder mehrere Kinder mit einer anerkannte Zivilinvalidität von mindestens 60% haben. Außerdem muss das Kind mindestens 60% zu Lasten des Elternteils sein.
Als arbeitslos gelten sowohl Personen, die keiner Beschäftigung nachgehen als auch einkommensschwache Personen, deren jährliches Bruttoeinkommen unter dem steuerfreien Mindesteinkommen liegt (für unselbständige, bzw. arbeitnehmerähnliche Tätigkeit liegt die Grenze hierfür bei 8.145 Euro; für selbständige Tätigkeit bei 4.800 Euro.)
Als alleinverdienend gelten Personen, die ihr gesamtes Einkommen ausschließlich aus Arbeit beziehen. Dies trifft auch dann zu, wenn für mehrere Arbeitgeber gearbeitet oder eine Sozialversicherungsrente bezogen wird.
Die Höhe des Beitrags richtet sich nach der Anzahl der unterhaltsberechtigten Kinder mit anerkannter Zivilinvalidität:
- 150 Euro pro Monat für ein Kind
- 300 Euro pro Monat bei zwei Kindern
- 500 Euro pro Monat bei mehr als zwei Kindern
Die Voraussetzungen im Überblick
Der Bonus kann von jenem Elternteil angesucht werden, der zum Zeitpunkt der Antragstellung folgende Voraussetzungen erfüllt:
- In Italien ansässig
- ISEE-Wert von höchstens 3.000 Euro
- Arbeitslos oder einkommensschwach
- Einem alleinerziehenden Haushalt angehören, in dem das zu Lasten lebende Kind mit einer Zivilinvalidität von mindestens 60% lebt.
Der Antrag um den Bonus kann entweder direkt über das NISF-Portal oder mittels Patronat eingereicht werden. Die Leistung kann mit der finanziellen Sozialhilfe (reddito di cittadinanza) kumuliert werden und trägt nicht zum Gesamteinkommen bei.
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