Fünf Promille (5‰) für die ANMIC Südtirol
Das Gesetz sieht die Möglichkeit vor, fünf Promille (5‰) der Einkommensteuer ehrenamtlich tätigen Organisationen, Organisationen zur Förderung des Gemeinwesens sowie anerkannten Stiftungen und Vereinen zukommen zu lassen.
Die Vereinigung der Zivilinvaliden (ANMIC Südtirol) ist unter Nr. 40/01/01 vom 23. August 1994 im Landesverzeichnis der ehrenamtlich tätigen Organisationen der Autonomen Provinz Bozen eingetragen. Somit ist unsere Vereinigung zur Zuweisung der 5‰ berechtigt.
Die Zuweisung der 5‰ ist für Sie kostenlos, und für uns eine wertvolle Hilfe.
Bitte geben Sie unsere Steuernummer auf Ihrer Steuererklärung an
80011870211
Was machen wir mit den 5‰?
Alle Einnahmen aus der Zuweisung der fünf Promille werden für die Aufrechterhaltung unserer Vereinstätigkeit verwendet und kommen somit ausschließlich den Südtiroler Zivilinvaliden und -versehrten zugute. Zum Beispiel werden damit der Druck unserer Zeitschrift und von Informationsmaterial finanziert.