Fünf Promille (5‰) für die ANMIC Südtirol

Das Gesetz sieht die Möglichkeit vor, fünf Promille (5‰) der Einkommensteuer ehrenamtlich tätigen Organisationen, Organisationen zur Förderung des Gemeinwesens sowie anerkannten Stiftungen und Vereinen zukommen zu lassen.

Die Vereinigung der Zivilinvaliden (ANMIC Südtirol) ist unter Nr. 40/01/01 vom 23. August 1994 im Landesverzeichnis der ehrenamtlich tätigen Organisationen der Autonomen Provinz Bozen eingetragen. Somit ist unsere Vereinigung zur Zuweisung der 5‰ berechtigt.

Die Zuweisung der 5‰ ist für Sie kostenlos, und für uns eine wertvolle Hilfe.

 

Bitte geben Sie unsere Steuernummer auf Ihrer Steuererklärung an

80011870211

 

Was machen wir mit den 5‰?

Alle Einnahmen aus der Zuweisung der fünf Promille werden für die Aufrechterhaltung unserer Vereinstätigkeit verwendet und kommen somit ausschließlich den Südtiroler Zivilinvaliden und -versehrten zugute. Zum Beispiel werden damit der Druck unserer Zeitschrift und von Informationsmaterial finanziert.

 

Vielen Dank für Ihre Unterstützung!

NEUESTE NACHRICHTEN

Gemeindewahlen vom 04.05.2025

von ANMIC

08. April 2025

Stimmabgabe von wahlberechtigten Zivilinvaliden

...

MEHR LESEN

Erneuerung Konvention zwischen ANMIC und ACI

von ANMIC

04. April 2025

Preisvorteile 2025 beim Automobile Club d’Italia (ACI) für ANMIC Südtirol-Mitglieder

...

MEHR LESEN
Gemäß der Richtlinie 2009/136/EU teilen wir Ihnen mit, dass diese Webseite eigene technische Cookies und Cookies Dritter verwendet.
Wenn Sie unsere Webseite weiter verwenden, erklären Sie sich mit Installation der Cookies einverstanden.
OK, EINVERSTANDEN