Sozialer Rentenvorschuss (sozialer APE)

von ANMIC

16. Juni 2017

Der Antrag muss innerhalb 15. Juli 2017 an das zuständige NISF gestellt werden

Das italienische Parlament hat mit dem Gesetz Nr. 232 vom 11. Dezember 2016 für den Versuchszeitraum 01. Mai 2017 – 31. Dezember 2018 Bestimmungen für den sozialen Rentenvorschuss (sozialen APE) zugunsten bestimmter Kategorien eingeführt.

Der soziale Rentenvorschuss steht lohnabhängig Beschäftigen des öffentlichen und privaten Bereichs, selbständigen ArbeitnehmerInnen und in der Sonderverwaltung eingetragenen ArbeitnehmerInnen zu. Mit Bezug auf den Bereich der Behinderung können folgende Kategorien innerhalb 15. Juli 2017 den Antrag an das NISF (INPS) einreichen, wenn entsprechende Anforderungen erfüllt werden:

  • ArbeitnehmerInnen mit Behinderungen, denen eine Zivilinvalidität von mindestens 74% bescheinigt wurde;
  • ArbeitnehmerInnen, die zum Zeitpunkt der Gesuchstellung seit mindestens 6 Monaten den Ehepartner oder einen zusammenlebenden Angehörigen ersten Grades (Eltern, Kind) mit schwerer Behinderung im Sinne des Gesetzes Nr. 104 vom 5. Februar 1992, Artikel 3, Absatz 3, betreuen.

Die weiteren geforderten Voraussetzungen können auch später erfüllt werden, auf jeden Fall aber innerhalb 2017. Diese sind:

  • Mindestalter von 63 Jahren;
  • mindestens 30 Beitragsjahre.

Das NISF überprüft dann, ob die Voraussetzungen für die Gewährung des sozialen APE bestehen und wird innerhalb 15. Oktober 2017 die bis zum 15. Juli eingereichten Anträge ablehnen oder annehmen und das Ablaufdatum der Leistung mitteilen (immer vorausgesetzt, dass genügend finanzielle Mittel vorhanden sind). Laut Gesetz darf der monatliche Bruttobetrag den Betrag von 1.500 Euro nicht überschreiten. Die Zulage, die bis zum Rentenzeitpunkt ausgezahlt wird, geht zu Lasten des Staates und deckt einen Zeitraum bis zu drei Jahren und sieben Monaten.

Das Rundschreiben des NISF mit den Verfahrensanweisungen wird demnächst herausgeben.

 

Bild: © Pensplan Centrum AG

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