von ANMIC
14. Juli 2017Studenten mit Behinderung können, zusätzlich zu den ordentlichen Fördermaßnahmen, um besondere Unterstützungsformen ansuchen
Die besonderen Unterstützungsformen gelten bei einer Beeinträchtigung ab 74% und bestehen je nach Art der Behinderung in:
- Bereitstellung von Begleitpersonen oder Betreuern;
- Finanzierung von Hausbetreuungsdiensten;
- Rückvergütung von Reisespesen;
- Transporterleichterungen.
Die Sondermaßnahmen für Studenten mit Behinderung sind mit anderen Fördermaßnahmen häufbar und können beim Amt für Hochschulförderung in Bozen angefragt werden. Die Antragsformulare werden online zur Verfügung gestellt. Die Anträge werden durch eine Kommission geprüft, je nach Familieneinkommen und wirtschaftlicher Bedürftigkeit ist eine Kostenbeteiligung des Studierenden vorgesehen.
Studenten mit einer anerkannten Beeinträchtigung ab 66% sind von den Einschreibe- und Studiengebühren an italienischen Universitäten befreit – Dekret des Ministerpräsidenten vom 09. April 2001.
Allen Studenten steht die Südtiroler HochschülerInnenschaft in Bozen unterstützend zur Seite. Die Studentenvertretung informiert und berät, setzt sich für die Studenten ein und gibt eine allgemeine Hilfestellung bei der Stellung von Anträgen.
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