Jahresversammlung und Weihnachtsfeier 2017

von ANMIC

18. Dezember 2017

Auch 2017 hat die ANMIC Südtirol viel für die Zivilinvaliden herausgeholt

Die traditionelle Jahresversammlung und Weihnachtsfeier der Vereinigung der Vereinigung der Zivilinvaliden (ANMIC Südtirol) fand am 17. Dezember im Kulturhaus „Walther von der Vogelweide“, in Bozen statt. Hochwürden Dr. Josef Torggler zelebrierte die Heilige Messe für die anwesenden Mitglieder, den Vorstand und die Mitarbeiter der ANMIC Südtirol. Für die musikalische Umrahmung sorgte die Corale San Michele aus Brixen. Es ist uns wichtig an dieser Stelle ein herzliches Dankeschön an Hochwürden und Chor auszusprechen.

Präsident Sereno Sartor begrüßte anschließend die Anwesenden und sprach seinen Dank an all jene aus, welche im Laufe des Jahres in unterschiedlichen Funktionen für die ANMIC Südtirol tätig waren. Für die große Anzahl von 143 im letzten Jahr verstorbenen Mitglieder bat der Präsident die Anwesenden sich von Ihren Plätzen für eine Gedenkminute zu erheben. Er unterstrich, dass die ANMIC Südtirol auch dieses Jahr die statutarischen Aufgaben „Schutz der rechtlichen, wirtschaftlichen, sanitären und kulturellen Anliegen bei öffentlichen Stellen und privaten Betrieben“ voll wahrgenommen hat. Rechte, welche die ANMIC im jahrelangen Einsatz erworben und erkämpft hat, wurden erfolgreich verteidigt und neue sind dazugekommen. Die Stärke der ANMIC beruht in erster Linie den italienweit mehr als 250.000 Mitgliedern, davon über 5.700 in Südtirol.

Die ANMIC Südtirol konnte auch im letzten Jahr Dank dem Vertrauen der vielen Mitglieder die Interessensvertretung wahrnehmen und viele positive Veränderungen erwirken:

  • Sensibilisierung und Information über die Rechte der Zivilinvaliden und -versehrten bei den insgesamt 36 erfolgreichen ANMIC-Days in den Südtiroler Krankenhäusern und im Salus Center.
  • Familiengeld – EX Familienzulage: Hier hat die Landesrätin Martha Stocker auf die Forderung der ANMIC Südtirol hin die gesetzlichen Bestimmungen zur Auszahlung klar definiert. Es gibt keine Ungleichbehandlung mehr.
  • Ex-Voucher, PrestO und Studienbeiträge: Erfolgreicher Einspruch der ANMIC Südtirol. Diese Einkommen dürfen nicht unter die besteuerbaren Einkommen zählen und müssen somit nicht auf der Verantwortungserklärung der ASWE zwecks Überprüfung des Anrechtes auf die finanziellen Leistungen für Zivilinvaliden angegeben werden. Die ANMIC Südtirol hat diesbezüglich eine Pressmitteilung verschickt, damit Betroffene bereits eingereichte Verantwortungserklärungen an die ASWE kontrolliert und im Zweifelsfalle einen neuen Antrag stellen können. Mehr lesen >>
  • Die Abfertigung zählt zum Arbeitseinkommen: Um dem Verlust der Zivilinvalidenrente entgegenzuwirken hat die ANMIC Südtirol hier konkrete Vorschläge ausgearbeitet:
    a) Die gesamte Abfertigung mit Beginn eines Arbeitsverhältnisses bei Pensplan einzahlen, oder
    b) kurz vor Auflösung des Arbeitsvertrages den Gesamtbetrag der Abfertigung der Pensplan überweisen.
    Im zweiten Fall ist das Einverständnis vom Arbeitgeber einzuholen.
  • Steuerbegünstigung bei Fahrzeugkauf für schwerbehinderte Personen: Nach Intervention bei der Primarin Dr. Giovanna Zanirato seitens der ANMIC Südtirol wird auf Anfrage des Antragstellers in Zukunft auch vom Amt der Rechtsmedizin Bozen der eigens dafür vorgesehene Befund des Ärztekollegiums ausgestellt.
  • Projekt Zivilinvaliden helfen Zivilinvaliden: Hier hat die ANMIC Südtirol einen Doppelzweck verfolgt, indem sie dazu aufgerufen hat, Hilfsmittel, welche nicht mehr gebraucht werden, an hilfsbedürftige Südtirolerinnen und Südtiroler abzugeben. Dazu wurde eine Depotstelle eingerichtet. Übrig gebliebenen Hilfsmittel, die nicht von Südtirolern abgeholt wurden, wurden an die „Südtiroler Ärzte für die Welt“ geliefert. Deren Geschäftsführerin, Frau Dr. Pizzecco wird im Frühjahr einen Container mit Hilfsmittel nach Äthiopien versenden. Mehr lesen >>

Weitere durchgeführte Aktionen:
1. Jährliches Koordinierungstreffen der Interessenverbände ANMIC Südtirol, ENS und UICI mit der ASWE (Agentur für soziale und wirtschaftliche Entwicklung): Hier wurde vor allem das Thema „Unrechtmäßige Beziehung der finanziellen Leistungen von Zivilinvaliden“ besprochen. Im Jahr 2016 wurden bei 282 Kontrollen 13 irreguläre Fälle verifiziert. Im kommenden Jahr werden die Kontrollen verstärkt. Inhaber einer finanziellen Leistung der ASWE sollten kontrollieren, ob die Einkommensgrenze überschritten wurde, um sich eine Rückerstattung in oft beträchtlicher Höhe zu ersparen.
2. Kontinuierlich ruft die ANMIC Südtirol dazu auf, bereits am Anfang des Jahres das voraussichtliche Einkommen zu berechnen. Um die finanziellen Leistungen für Zivilinvaliden nicht zu verlieren, sollten auch eventuell bezahlte Feiertage, Überstunden, Prämien, Abfertigungen und Vorauszahlungen der Abfertigung berücksichtigt werden.
3. Es stellt sich immer wieder die Frage, ob die Einkommensgrenze für Teilinvaliden zu niedrig angesetzt ist und wie mögliche Alternativen aussehen können, damit eine gute finanzielle Absicherung ermöglicht werden kann. Dafür hat auf Anraten der Landesrätin Dr. Martha Stocker der Dachverband für Soziales und Gesundheit eine Arbeitsgruppe gebildet, welche sich aus den Organisationen Lebenshilfe, AEB, Ardiadne, Independent und der ANMIC Südtirol zusammensetzt. Im November wurde der erste Vorschlag an die Landesrätin übermittelt.

Abschließend wurde informiert, dass die ANMIC Südtirol in größere Büroräumlichkeiten umziehen wird. Ab dem 01. Februar 2018 lautet die Anschrift:
Dantestraße 20/B, 39100 Bozen.

Die Feier wurde mit einem ausgezeichneten Mittagessen von Catering Tribus und mit Musik vom „Hirzer Echo Peter und Sigi“ fortgesetzt. In einer Lotterie wurden viele von Südtiroler Unternehmen gespendete Sachpreise verlost.

 

Bild: © ANMIC Südtirol

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