Europäisches Parlament

von ANMIC

8. Januar 2018

Europäischer Rechtsakt zur Barrierefreiheit wurde genehmigt

Die wesentlichen Produkte und Dienstleistungen wie Telefone, Fahrkartenautomaten und Bankdienste müssen ab sofort für Menschen mit Behinderungen leichter zugänglich sein. Dies hat das Europäische Parlament mit der Genehmigung des Europäischen Rechtsaktes zur Barrierefreiheit (ERB) beschlossen. Der Text, der mit dem Rat nach der Stellungnahme der Mitgliedstaaten besprochen werden wird, stellt die Grundlage für die Verbesserung der Lebensbedingungen der rund 80 Millionen Menschen mit Behinderungen dar, die zurzeit in der EU leben.

Der Entwurf des ERB (nur auf Englisch verfügbar) legt die Voraussetzungen für eine bessere Zugänglichkeit zu einer Reihe von Produkten und Dienstleistungen fest: automatische Fahrkartenschalter und Check-in-Automaten; Geldautomaten; Hardware und Betriebssysteme; Telefone und Fernseher; E-Books; E-Commerce; Beförderungen, einschließlich des städtischen Nahverkehrs wie U-Bahnen, Eisenbahn, Straßenbahnen, Oberleitungsbusse, Busse und verbundene Dienste. Die Voraussetzungen für die Zugänglichkeit sollten zudem auch für die öffentlichen Orte gelten, an denen der Dienst angeboten wird (die sogenannte „bauliche Umwelt“), wie zum Beispiel Bahnhöfe, falls die staatlichen Bestimmungen nicht bereits diese Pflicht vorsehen. Die Regelung gilt allerdings lediglich für Um- oder Neubauten, das heißt bestehende Einrichtungen müssen nicht zwingend angepasst werden.

Kleinstunternehmen (Betriebe mit weniger als 10 Beschäftigten und einem Jahresumsatz oder Jahresabschluss bis zu 2 Millionen Euro) sind aufgrund ihrer Größe, Ressourcen und Beschaffenheit von der Anpassung an die Pflichtvoraussetzungen befreit.

Das Gesetzesprojekt umfasst auch einige Schutzklauseln, um sicherzustellen, dass die Voraussetzungen des ERB keine „unverhältnismäßig hohe Belastung“ schaffen. Die Parlamentarier betonen jedoch, dass der „Mangel an Prioritäten, Zeit oder Kenntnissen“ nicht dazu berechtigt, eine solche Belastung zu beklagen.

 

Bild: © neilmcrowther, www.twitter.com

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