von ANMIC
15. Mai 2018Ermäßigungen für Zivilinvaliden und deren Begleitpersonen
Für Zivilinvaliden ist die Integration in das soziale Leben nicht immer leicht. Vor allem in der Freizeit wäre es wünschenswert das Leben ohne Hindernisse genießen zu können, doch oftmals wird diese Möglichkeit nicht gegeben. Die Gesellschaft sollte den Weg in die Inklusion für alle etwas erleichtern. Dies kann bereits mit kleinen alltäglichen Dingen geschehen, wie zum Beispiel einer Ermäßigung beim Besuch des Freischwimm-, Erlebnis- und Hallenbades sowie Badesees. Spaß haben, mit den Mitmenschen den Tag verbringen und bestenfalls für einige Stunden nicht an die Zivilinvalidität denken.
Die Eintrittspreise in einer derartigen Einrichtung sind meist nicht gerade ein Schnäppchen. Vor allem wenn die Freizeiteinrichtung gerne öfters besucht werden möchte und es nicht nur bei einem einmaligen Erlebnis bleiben soll. In vielen Fällen steht einem Zivilinvaliden nicht gerade die Menge an Geld zur Verfügung, da kann die invalide Person sich nicht regelmäßig zum vollen Preis den Eintritt im Schwimmbad oder Badesee leisten. Die finanziellen Mittel werden für lebensnotwendige Dinge benötigt, deshalb bleibt oft die Freizeit, welche sehr wichtig für die Integration in das soziale Leben ist, auf der Strecke. Allerdings geht es nicht nur um den finanziellen Aspekt, sondern auch um die Gesundheit der Zivilinvaliden. Der Aufenthalt im Wasser kann in bestimmten Fällen zur Genesung beitragen oder verleiht schlichtweg ein gutes Körpergefühl. Nicht zu vergessen ist, dass manche Zivilinvaliden eine derartige Freizeiteinrichtung nicht alleine besuchen können und auf eine Begleitperson angewiesen sind. Nur so können sie alltägliche Situationen meistern. Alleine kann nicht oder nur schwer am sozialen Leben teilgenommen werden. Diese Einschränkung sollte von den Freizeiteinrichtungen berücksichtigt werden.
Ziel unserer Umfrage
Die ANMIC Südtirol hat dieses Jahr eine E-Mail-Umfrage unter allen bekannten Südtiroler Freischwimm-, Erlebnis- und Hallenbädern sowie Badeseen durchgeführt. Dabei ging es darum Ermäßigungen oder freie Eintritte für Zivilinvaliden und deren Begleitpersonen herauszufinden. Genaues Ziel der Erhebung war es folgende Fragen zu beantworten:
1. Gibt es eine Ermäßigung oder freien Eintritt für Zivilinvaliden?
2. Welche Voraussetzungen sind notwendig um eine Ermäßigung oder einen freien Eintritt für Zivilinvaliden zu erlangen?
3. Bekommen auch die Begleitpersonen Preisnachlass oder gar freien Eintritt?
An der Umfrage haben 25 der 54 angeschriebenen Schwimmbäder teilgenommen. Von 25 Schwimmbädern bieten 23 einen niedrigeren Pries für Zivilinvaliden an, 10 erlauben Zivilinvaliden unter bestimmten Voraussetzungen kostenlosen Zugang. In 11 Fällen ist auch eine Ermäßigung oder freier Eintritt für die Begleitperson vorgesehen.
Die ANMIC Südtirol bedankt sich im Namen ihrer Mitglieder und aller Südtiroler Zivilinvaliden bei den Betreibern, die an unserer Umfrage teilgenommen haben und Preisnachlässe für Zivilinvaliden anbieten. Dieses soziale Engagement sollte besonders hervorgehoben werden.
Download: Siehe neue Umfrage 2022
Bild: CC0 1.0 Universal, www.unsplash.com