Pressemitteilung

von ANMIC

19. Juni 2019

Ärztliches Zeugnis: Wie Kosten gespart werden können

Für viele Südtiroler Bürger steht die Bezahlung von Arztspesen auf der Tagesordnung. Vor allem Personen mit einer chronischen Krankheit oder einer angeborenen bzw. erworbenen Behinderung stellt dies vor eine große finanzielle Belastung. Um den jährlich mehr als 5.000 Südtirolern zu helfen, die einen Antrag zur Feststellung der Zivilinvalidität einreichen, erklärt die Vereinigung der Zivilinvaliden (ANMIC Südtirol), wie zusätzliche Arztkosten vermieden werden können.

Tausende Südtiroler wenden sich jedes Jahr an eine der 6 Ärztekommission im Land, um ihren Invaliditätsgrad feststellen zu lassen. Um offiziell als Zivilinvalide anerkannt zu werden, muss beim Antragsteller eine allgemeine Arbeitsunfähigkeit von mindestens 34% bestehen. Neben einer persönlichen Befragung stützt sich die Ärztekommission zum Zeitpunkt der Beurteilung vor allem auf jene Informationen, die aus den ärztlichen Zeugnissen ersichtlich sind. Damit die Einschätzung durch die Ärzte korrekt und angemessen ist, muss das ärztliche Zeugnis eine detaillierte Ausstellung aller Pathologien enthalten. Dieses ärztliche Zeugnis kann vom Arzt für Allgemeinmedizin (Hausarzt) oder vom Facharzt ausgestellt werden.

„Wird ein Facharzt aufgesucht, so erübrigt sich entgegen vieler Annahmen die Ausstellung eines ärztlichen Zeugnisses durch den Hausarzt. Denn laut Dekret des Ministeriums vom 12. Januar 2017 ist jeder private Facharzt und jeder Arzt der Sanitätseinheit dazu verpflichtet, ein solches kostenlos auszustellen“, erklärt Thomas Aichner, Präsident der ANMIC Südtirol. „Die Ausstellung des ärztlichen Zeugnisses durch den Hausarzt ist dagegen ratsam, wenn dem Patienten mehrere Pathologien diagnostiziert werden oder wenn ein Facharztbesuch nicht notwendig ist. In seiner freiberuflichen Tätigkeit kann der Hausarzt für die Ausstellung des ärztlichen Zeugnisses zwar ein Honorar von 50 Euro bis über 100 Euro verlangen, jedoch bleiben diese Kosten weit unter jenen, welche mit dem Aufsuchen mehrerer Fachärzte anfallen würden“, so Thomas Aichner.

Im Gegensatz zu den kostenpflichtigen ärztlichen Leistungen, welche im Warteraum des Hausarztes ausgehängt sein müssen, gibt es für kostenlose ärztliche Leistungen keine derartige Regelung. Es ist es zudem wichtig zu wissen, dass der Hausarzt kostenlose Hausbesuche zu jenen Patienten vornehmen muss, welche seine Arztpraxis aufgrund architektonischer Barrieren nicht aufsuchen können. Eine weitere kostenlose Leistung ist das Aufsuchen schwer erkrankter Patienten in Form einer integrierten Hausbetreuung. Telefonisch sind alle Südtiroler Hausärzte von Montag bis Freitag von 08:00 bis 20:00 Uhr (an Vorfeiertagen von 08:00 bis 10:00 Uhr) verfügbar.

 

Bild: CC0 1.0 Universal, www.unsplash.com

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