von ANMIC
21. September 2021Alle zwei Monate: Austausch zwischen den Interessensvertretungen für Menschen mit Behinderung und NISF
Damit der Austausch zwischen den Vereinen sowie die Leistungen hinsichtlich der Zivilinvalidität, der Zivilblindheit, Taubheit sowie dem Gesetz 104 verbessert werden, haben die verschiedenen Interessensvertretungen für Menschen mit Behinderung einen permanenten Verhandlungstisch mit dem Nationalen Institut für soziale Fürsorge (NISF) eingeführt.
In diesen Tagen wurde eine Diskussionsrunde zum Thema Behinderung ins Leben gerufen. Besser gesagt handelt es sich hierbei um eine Zusammenarbeit zwischen dem NISF und den Vertretern für Menschen mit Behinderung: ANMIC (Nationale Vereinigung der Zivilinvaliden), ENS (Nationaler Gehörlosenverband), UICI (Italienischer Verband der Blinden und Sehbehinderten) und ANFFAS (Nationaler Verband der Familien von Menschen mit geistigen und/oder relativen Behinderungen).
Um diesen Austausch so wirksam wie möglich zu gestalten, wurde die Zusammenarbeit in einem Dokument festgehalten, welches von beiden Seiten unterzeichnet wurde. Auf diese Weise wird der Austausch institutionalisiert und der Verpflichtung nachgegangen, die Koordinierung mit den repräsentativen Verbänden weiter zu stärken. Gleichzeitig wird die Empfehlung der Europäischen Kommission umgesetzt, Fragen und Praktiken zum Thema Behinderung in den Maßnahmen des NISF einzubeziehen sowie die Konsultation von Menschen mit Behinderungen durch ihre repräsentativen Organisationen zu fördern.
Die Parteien werden alle zwei Monate bei diesem Austausch zusammenkommen, welcher von der Direktion für soziale Eingliederung und Zivilinvalidität des NISF einberufen wird.
„Nach intensiver Arbeit haben wir schließlich ein wichtiges Ziel erreicht. Dies ist ein wichtiges Ergebnis, von dem wir alle im Hinblick auf die Verbesserung der Dienste und Leistungen zwischen INPS und ANMIC profitieren können – und ein Auftakt für weitere Entwicklungen“, erklärt Nazaro Pagano, Präsident der Nationalen ANMIC.
Die Themen, welche in diesem Austausch behandelt werden, sind:
- Die eingehenden Verordnungen zu prüfen, auch um Vorschläge für Verordnungen zu ermitteln oder dabei mitzuwirken, Rundschreiben oder Mitteilungen zur Umsetzung dieser Verordnungen auszuarbeiten;
- die wichtigsten kritischen Fragen gemeinsam analysieren, um gemeinsame Lösungen zu finden, die auch zu Vorschlägen für operative Protokolle führen
- die Regelung des Feststellungsverfahrens zu analysieren mit dem Ziel, einheitliche Regeln und nationale Leitlinien für alle Zuständigkeitsbereiche nach den Grundsätzen der Transparenz und Vereinfachung zu erarbeiten;
- die Analyse und Überwachung von Daten hinsichtlich Zivilinvalidität, Taubheit, Taubblindheit, Zivilblindheit sowie die Schwere der Behinderung für schulische und berufliche Zwecke;
- die umgesetzten Praktiken analysieren, um diese zu vereinheitlichen und zu standardisieren, sowie die ständige Schulung über die Leitlinien;
- Beobachtungen sammeln, damit die Beteiligung und Position des NISF bei institutionellen Fachgremien (ministeriell, interregional usw.) im Hinblick auf die Behindertenpolitik besser definiert ist, auch im Hinblick auf eine sinnvolle Abstimmung mit den Vertretern der Menschen mit Behinderung, die an denselben Gremien teilnehmen.
Bild: Prof. Nazaro Pagano, Präsident der Nationalen ANMIC | © ANMIC