Bescheinigung zur Befreiung der Anti-Covid-19-Impfung

von ANMIC

15. Februar 2022

Endlich ist eine digitale Bescheinigung mit QR-Code verfügbar

Gute Nachrichten für Bürger, welche sich aufgrund ihrer gesundheitlichen Situation nicht impfen lassen dürfen: Seit dem 7. Februar 2022 wird die Freistellungsbescheinigung mit entsprechendem QR-Code – wie auch beim Grünen Pass – vom Gesundheitsministerium digital ausgestellt.

Gemäß der Verordnung des Ministerpräsidenten vom 04.02.2022, wird die Bescheinigung zur Befreiung der Anti-Covid-19-Impfung in Papierform durch eine Bescheinigung in digitaler Form mit QR-Code ersetzt.

Denn obwohl auch die Bescheinigung in Papierform den Zugang zu Orten und Dienstleistungen garantierte, sah es in der Praxis oft anders aus: Betroffene Bürger mussten die Freistellungsbescheinigung begründen und rechtfertigen, wodurch diskriminierende Situationen nicht ausgeschlossen waren.

Personen, die aufgrund bestimmter dokumentierter klinischer Bedingungen keine Impfung erhalten oder durchführen dürfen, können die neue Bescheinigung bei folgenden Stellen beantragen: Allgemeinmediziner, Kinderärzte oder Ärzte, welche im Rahmen der nationalen Anti-Covid-19-Impfkampagne tätig sind.

Bis zum 27. Februar 2022 ist es möglich, die Bescheinigung weiterhin in Papierform und ohne QR-Code zu erhalten. Ab dem 28. Februar erhalten impfbefreite Bürger ihre Bescheinigung hingegen ausschließlich mittels digitaler Form. Dabei erfolgt die Ausstellung wie bei einem herkömmlichen Green Pass: Das Gesundheitsministerium schickt eine E-Mail oder SMS, woraufhin die Bescheinigung mit QR-Code heruntergeladen und ggf. ausgedruckt werden kann.

Die Gültigkeit der Freistellungsbescheinigung ist in derselben angegeben und hängt von dem spezifischen klinischen Zustand ab, der ihre Ausstellung rechtfertigt.

 

Bild: CC0 1.0 Universal, www.unsplash.com

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