von ANMIC
21. August 2023Menschen mit einer körperlichen Behinderung können um Beiträge für den Ankauf prothetischer Hilfsmittel ansuchen
Der Beschluss der Landesregierung Nr. 481 vom 13.06.2023 sieht versuchsweise die Gewährung von Beiträgen für Menschen mit einer körperlichen Behinderung vor, welche prothetischen Behelfen (Prothesen und Orthesen) zur Förderung ihrer sportlichen Aktivität ankaufen möchten.
Bis zum 31. Oktober 2023 können Menschen mit einer körperlichen Behinderung, wie Gliedmaßenamputierte oder Personen, die an Paraparese oder Tetraparese leiden, das Beitragsansuchen für den Kauf von Hilfsmitteln stellen. Der Beitrag wird Betroffenen zwischen 10 und 64 Jahren gewährt, die in der Provinz Bozen ansässig sind und in der Lage sind, individuelle amateursportliche Aktivitäten auszuüben. Die Eignung für sportliche Aktivitäten muss durch ein ärztliches Zeugnis bescheinigt werden, welches durch einen Sportmediziner des Südtiroler Sanitätsbetriebes ausgestellt wird. Hierfür muss beim sportmedizinischen Dienst (0471 435630) ein entsprechender Termin vorgemerkt werden. Unter anderem werden Beiträge für Hilfsmittel wie Monoski, Rodeln und Handbikes, sowie für Tanz-, Tennis- oder Fechtrollstühle gewährt.
Der Antragsteller muss das Beitragsansuchen zusammen mit dem sportärztlichen Zeugnis und dem ISEE-Modell 2023 beim zuständigen Amt für prothetische Behelfe einreichen. Die Rangliste für die Beitragsgewährung wird anhand der ISEE 2023 erstellt.
Voraussetzung für die Beitragsauszahlung ist, dass die Verschreibung des prothetischen Hilfsmittels und die Rechnung der erfolgten Ausgaben beim zuständigen Amt eingereicht werden.
Die erforderlichen Formulare können auf der Website des betrieblichen Dienstes für Rechtsmedizin (Sektor für die Invalidenbetreuung – prothetische Versorgung) abgerufen werden.
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