Einmaliger Bonus von 200 Euro

von ANMIC

30. Juni 2022

Was Bezieher der Zivilinvalidenrente beachten müssen

Er ist in aller Munde: Der 200 Euro Bonus. Doch wer hat Anrecht darauf und wie verhält es sich für Zivilinvaliden, welche finanzielle Leistungen beziehen? Die Vereinigung der Zivilinvaliden (ANMIC Südtirol) hat die wichtigsten Informationen für Sie zusammengefasst.

Art. 32 des Gesetzesdekrets Nr. 50/2022 sieht einen einmaligen und steuerfreien Bonus von 200 Euro vor, welcher den steigenden Gas- und Ölpreisen entgegenwirken soll. Auch Zivilinvaliden, welche eine monatliche Rente beziehen, haben darauf Anrecht. Voraussetzung hierfür ist, dass ihr einkommensteuerpflichtiges persönliches Einkommen ohne Sozialversicherungsbeiträge im Jahr 2021 den Betrag von 35.000 Euro nicht überschreitet.

Bezieht ein Zivilinvalide die Zivilinvalidenrente und möchte er den Bonus erhalten, so muss er nicht eigens einen Antrag stellen: Der Bonus wird automatisch mit der Zivilinvalidenrente vom Juli 2022 ausbezahlt.

Für Bezieher, welche in den Genuss des monatlichen Begleit- oder Pflegegeldes sind, ist kein einmaliger 200-Euro-Bonus vorgesehen.

Achtung: Aufgrund der möglichen Sonderfälle und der sich aktualisierenden Modalitäten bitten wir Sie, uns bei Unklarheiten direkt zu kontaktieren.

 

Bild: CC0 1.0 Universal, www.unsplash.com

NEUESTE NACHRICHTEN

Zeitschrift iB.: November-Ausgabe erschienen

von ANMIC

12. November 2024

Zahlreiche Informationen zum Thema Zivilinvalidität

...

MEHR LESEN

2 Kurse für Zivilinvaliden: Marketing und Buchhaltung

von ANMIC

10. Oktober 2024

Kostenlos und bezahlt: Jetzt unverbindlich melden und beruflich neu durchstarten!

...

MEHR LESEN
Gemäß der Richtlinie 2009/136/EU teilen wir Ihnen mit, dass diese Webseite eigene technische Cookies und Cookies Dritter verwendet.
Wenn Sie unsere Webseite weiter verwenden, erklären Sie sich mit Installation der Cookies einverstanden.
OK, EINVERSTANDEN