Verwaltungsstrafe für nicht wahrgenommene Facharztvisiten

von ANMIC

11. November 2018

35 Euro Strafe für Personen, die ab dem 01.01.2019 eine Facharztvisite versäumen

Mit Beschluss der Landesregierung Nr. 657 vom 03.07.2018 wurde eine neue Regelung zur nicht erfolgten Inanspruchnahme von Gesundheitsleistungen beschlossen. Das Planungskomitee für das Sanitätswesen einigte sich darauf, dass zukünftig eine Verwaltungsstrafe in Höhe von 35 Euro für all jene Personen eingeführt wird, welche einen Termin zu einer vorgemerkten Facharztvisite nicht wahrnehmen oder ihn nicht rechtzeitig mit einer gerechtfertigten Begründung absagen. Die Frist für eine Absage wofür keine Verwaltungsstrafe vorgesehen ist, beläuft sich auf mindestens zwei und höchstens fünf Arbeitstagen vor dem Termin.

Gründe, die eine angemessene Rechtfertigung für die versäumte Absage darstellen, sind:

  • Krankenhausaufenthalte, Notaufnahme oder andere dringende medizinische Leistungen vom Betroffenen oder Angehörigen bis zum zweiten Grad, welche 24 Stunden vor dem Termin erfolgen (ärztliche Bescheinigung erforderlich)
  • Krankheit und sonstige Gesundheitsgründe des Betroffenen oder Angehörigen bis zum zweiten Grad, welche 24 Stunden vor dem Termin eintreten (Arztbescheinigung erforderlich)
  • Geburt des Sohnes/der Tochter in den vier Tagen vor dem Termin (Geburtsurkunde erforderlich)
  • Todesfall in der Familie bis zum vierten Verwandtschaftsgrad (Todesurkunde erforderlich)
  • Verkehrs- oder Arbeitsunfall, welcher sich 24 Stunden vor dem Termin ereignet (Unfallbericht oder INAIL-Bescheinigung erforderlich)
  • Andere belegbare, absolut unvorhersehbare Ursachen, wie z.B. Verspätung der öffentlichen Verkehrsmittel und Naturkatastrophen (Nachweis erforderlich)

Die in diesem Beschluss vorgesehenen Bestimmungen gelten auch für private Gesundheitseinrichtungen, die im Auftrag des Landesgesundheitsdienstes fungieren.

Mit dieser Maßnahme sollen die ohnehin langen Vormerkzeiten in den Südtiroler Krankenhäusern verkürzt werden. Laut Schätzungen des Südtiroler Sanitätsbetriebes werden rund 15% der vorgemerkten fachärztlichen Leistungen nicht in Anspruch genommen oder nicht rechtzeitig abgesagt. Neben dem Problem des Ärztemangels und des Fehlens eines einheitlichen Vormerksystems, tragen also auch die Bürger selbst zu den langen Vormerkzeiten für fachärztliche Leistungen bei. Mit der eingeführten Verwaltungsstrafe von 35 Euro wird versucht, den langen Wartezeiten entgegenzuwirken.

Auch für Personen mit Ticketbefreiung gilt: 35 Euro Verwaltungsstrafe, wenn der Terminausfall nicht rechtzeitig mit gerechtfertigtem Grund gemeldet wird.

 

Bild: © ANMIC Südtirol

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