Parlamentswahlen am 25. September

von ANMIC

16. September 2022

Hürdenlauf für Menschen mit einer schweren Behinderung

Am 25. September 2022 ist Wahltag: Ganz Südtirol wird zur Wahlurne gebeten, darunter auch die mehr als 46.000 Südtiroler Zivilinvaliden und Menschen mit Behinderung. Was aber ist mit den beinahe 23.000 SüdtirolerInnen, welche eine schwere Behinderung haben, auf eine Begleitperson angewiesen oder Pflegefälle sind? Viele von ihnen werden auf die Wahl der Abgeordnetenkammer und des Senats wohl lieber verzichten müssen. Als größte Interessensvertretung der Südtiroler Zivilinvaliden und Menschen mit Behinderung berichtet die Vereinigung der Zivilinvaliden (ANMIC Südtirol) über gesetzliche Hürden und über den verpassten Informationsaustausch durch zahlreiche Südtiroler Gemeinden.

„Dass die Parlamentswahlen kurz bevorstehen, wurde auch durch viele Anrufe unsere Mitglieder verdeutlicht: Menschen mit einer schweren Behinderung, Begleitgeld- und Pflegegeldempfänger oder deren Angehörige erkundigten sich in den letzten Tagen über kostenlose Transportdienste zum Wahlsprengel ihrer Gemeinde oder fragten, ob eine Begleitperson zur Wahl mitgenommen werden darf. Auch wollten einige wissen, ob es möglich sei, von zu Hause aus zu wählen“, erklärt Thomas Aichner, Präsident der ANMIC Südtirol. „Dies veranlasste uns dazu, direkt bei den verschiedenen Südtiroler Gemeinden nachzufragen.“

Nach den ersten Rückmeldungen von Seiten der Gemeindebeamten wurde zunehmend klar: Obwohl die italienische Gesetzgebung bestimmte Maßnahmen vorsieht, welche die Stimmabgabe auch schwerstbehinderten Menschen ermöglichen soll, offenbart die Inanspruchnahme einiger Rechte große bürokratische Hürden. So können Menschen mit einer schweren körperlichen Behinderung (z.B. Blinde oder Handamputierte) ihre Stimme zwar durch eine Vertrauensperson abgeben. Sollte die Behinderung aber nicht offensichtlich sein, wie beispielsweise im Falle einer Muskelschwäche oder -lähmung, so muss sich der Betroffene rechtzeitig eine eigens für die Wahl ausgestellte ärztliche Bescheinigung beim örtlichen Sanitätsbetrieb beschaffen. Neben der Bereitstellung eines öffentlichen Transportdienstes zum entsprechenden Wahlsitz, sieht das Gesetz auch die sog. „Domizilstimmabgabe“ vor: Jene Menschen, die aufgrund ihrer schweren Krankheit die eigene Wohnung nicht verlassen können, beispielsweise aufgrund lebensnotwendiger elektromedizinischer Geräte, dürfen von zu Hause aus wählen. Hierfür muss der Betroffene ein entsprechendes Ansuchen über die Gemeinde stellen, unter Beigabe des eigens dafür ausgestellten ärztlichen Zeugnisses, falls zutreffend des Dekrets zur Ernennung des Sachverwalters sowie einer gültigen Ausweiskopie und Wahlausweiskopie. All das muss die schwerstbehinderte Person innerhalb einer vorgegebenen Frist erledigen, die in diesem Fall am 5. September 2022 verstrich.

„Laut aktuellen Daten leben in Südtirol 10.061 Personen mit einer schweren Behinderung laut Gesetz 104/92 Art. 3,3 und 12.058 Pflegegeld- sowie 748 Begleitgeldempfänger. Das sind fast 23.000 Südtiroler und Südtirolerinnen, wobei hier auch noch die Anzahl jener Personen hinzukommt, deren schwere Behinderung bzw. Pflegebedürftigkeit nicht offiziell bekannt ist. Dies lässt uns darauf schließen, dass deutlich mehr Menschen diese Sondermaßnahmen bräuchten, als man auf den ersten Blick meinen würde“, so Thomas Aichner. „Zahlreiche schwerstbehinderte Südtiroler treffen somit auf ein viel zu aufwändiges Prozedere, vorgegeben durch die italienische Gesetzgebung. Hinzu kommt die mangelnde Information von Seiten der öffentlichen Ämter, sodass Betroffene erst gar nicht wissen, welche Wahlrechte sie haben und wie sie diese rechtzeitig beanspruchen können. Dies hält viele von der Wahl ab oder führt dazu, dass diese Menschen überhaupt nicht wählen gehen, obwohl sie gerne möchten.“

Die erschwerte Inanspruchnahme des Wahlrechts ist also nicht nur auf die Gesetzgebung selbst zurückzuführen. Denn auf die Frage, wo die Informationen für betroffene BürgerInnen zu finden seien, fiel das Ergebnis ernüchternd aus: Mit Ausnahme der Gemeinden Bozen, Eppan und Meran, konnten die Informationen zur Domizilstimmabgabe oder Stimmabgabe durch Dritte auf keiner der befragten Gemeinde-Webseiten gefunden werden. „In der Vergangenheit erreichten uns keine diesbezüglichen Meldungen“, „Normalerweise fragen uns Betroffenen direkt“ oder „Die Informationen findet man leicht im Internet – stehen alle auf der Homepage des Italienischen Innenministeriums“, heißt es von Seiten einiger Südtiroler Gemeinden. Dass eine schwerstbehinderte Person eine solche Anfrage ohne entsprechende Informationen erst gar nicht stellt oder auf der italienischsprachigen Webseite des Innenministeriums nicht zurechtkommt, sei dahingestellt.

„Nur 1 von über 30 befragten Gemeinden gab bekannt, die Informationen sobald als möglich publik zu machen“, erklärt Thomas Aichner. „Leider ist die Frist für das Ansuchen zur Domizilstimmabgabe bereits am 5. September 2022 verfallen.“ Zwar würden einige Gemeinden – auf Nachfrage der ANMIC Südtirol – dennoch die Möglichkeit anbieten, nach abgelaufener Frist eine Anfrage an den Bürgermeister zu stellen. Dafür müsse sich dieser aber erst mit dem Präsidenten der Wahlsektion und dem Wahlamtsleiter absprechen und klären, ob die Voraussetzungen zur Domizilstimmabgabe gegeben sind.

„Zumindest die Informationen über den kostenlosen Transportdienst werden bald von einigen Gemeinden veröffentlicht,“ berichtet Thomas Aichner weiter. „Als größte Interessensvertretung der Südtiroler Zivilinvaliden und Menschen mit Behinderung fordern wir die Südtiroler Gemeinden in Zukunft dazu auf, alle notwendigen Informationen rechtzeitig zu kommunizieren, wenn möglich in leichter Sprache. Außerdem werden wir uns bis zu den nächsten Wahlen darum bemühen, die Gesetzeslage zu vereinfachen. Schließlich sollen Betroffene wählen können, ohne einen Hürdenlauf meistern zu müssen.“

Der kostenlose Transportdienst für nicht-gehfähige Personen wird in den meisten Südtiroler Gemeinden vom Landesrettungsverein Weißes Kreuz angeboten. Vormerkungen müssen innerhalb Freitag, 23. September, um 17 Uhr unter der Telefonnummer 0471 444 444 eingehen. In der Gemeinde Meran kann auch das Italienische Rote Kreuz kontaktiert werden, und zwar bis spätestens Samstag, 24. September, um 18 Uhr unter der Rufnummer 331 4247139. In der Gemeinde Ulten wird der Dienst von den Freiwilligen Feuerwehren erbracht: Anmeldungen können auch am Wahlsonntag beim Gemeindewahlamt unter der Telefonnummer 0473 795321 angefragt werden.

 

Bild: CC0 1.0 Universal, www.pexels.com

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