Rente, Zulagen und Begleitgeld 2020

von ANMIC

5. Februar 2020

Beträge und Einkommensgrenzen für den Zugang zu finanziellen Zuwendungen an Zivilinvaliden, Zivilblinde und Gehörlose

Das Gesetz sieht für Voll- und Teilinvaliden, Zivilblinde und Gehörlose finanzielle Leistungen vor, welche in Form einer Rente, Zulagen und eines Begleitgeldes ausbezahlt werden.

Voraussetzung für die Gewährung der Rente und der Zulagen für Zivilinvaliden, Zivilblinde und Gehörlose ist die Nichtüberschreitung der vom Staat jährlich festgelegten Einkommensgrenze. Die Einkommensgrenze entspricht dem einkommensteuerpflichtigen Bruttoeinkommen des vorhergehenden Jahres.

Die Rente wird bis zum Alter von 67 Jahren von der Agentur für soziale und wirtschaftliche Entwicklung (ASWE) ausbezahlt. Anschließend wird diese Rente mit der Sozialrente vom Nationalinstitut für Soziale Fürsorge (NISF) ersetzt. Die Auszahlungen erfolgen 13 Mal im Jahr und werden an jedem ersten des Monats auf das Bank- oder Postkonto des Zivilinvaliden überwiesen.

Sie haben Fragen zu den finanziellen Leistungen? Gerne stehen wir Ihnen für ein persönliches Gespräch während unserer Öffnungszeiten in unserem Büro in Bozen zur Verfügung.

 

Download: Download der Beträge und Einkommensgrenzen 2019 und 2020 als .pdf

Bild: CC0 1.0 Universal, www.stocksnap.io

NEUESTE NACHRICHTEN

Zeitschrift iB.: November-Ausgabe erschienen

von ANMIC

12. November 2024

Zahlreiche Informationen zum Thema Zivilinvalidität

...

MEHR LESEN

2 Kurse für Zivilinvaliden: Marketing und Buchhaltung

von ANMIC

10. Oktober 2024

Kostenlos und bezahlt: Jetzt unverbindlich melden und beruflich neu durchstarten!

...

MEHR LESEN
Gemäß der Richtlinie 2009/136/EU teilen wir Ihnen mit, dass diese Webseite eigene technische Cookies und Cookies Dritter verwendet.
Wenn Sie unsere Webseite weiter verwenden, erklären Sie sich mit Installation der Cookies einverstanden.
OK, EINVERSTANDEN