von ANMIC
15. November 2018Informationsaustausch zwischen Diabetikern und Zivilinvaliden
Am Donnerstag, 15.11.2018, fand erstmals eine Diabeteskonferenz im Senior Club Don Bosco in Bozen statt. Eingeleitet wurde die Veranstaltung von der Diabetes Union Südtirol, um in Zusammenarbeit mit der ANMIC Südtirol sowohl Diabetiker als auch Zivilinvaliden über ihre Rechte zu informieren.
Die ANMIC Südtirol übernahm dabei folgende Themenschwerpunkte:
- Wann gilt man als Zivilinvalide?
- Welche sind die Voraussetzungen, um sich als Zivilinvalide einstufen zu lassen?
- Aufgrund welcher Krankheiten/Pathologien wird die Zivilinvalidität festgestellt?
- Welche Rechte kommen bei den verschiedenen Prozenten an Zivilinvalidität zum Tragen?
- Die Wartezeiten zwischen Antrag und Einladung vor die Ärztekommission
- Was kann der Antragsteller tun, wenn er mit der Entscheidung der Ärztekommission nicht zufrieden ist?
Besonderes Interesse galt arbeitsrechtlichen Informationen, den steuerlichen Begünstigungen oder den finanziellen Beiträgen, welche von den Zivilinvaliden in Anspruch genommen werden können. Auch das Thema Pflegesicherung und das Gesetz 104/92 wurden gespannt mitverfolgt. Bei letzterem bestand bei den Anwesenden vor allem die irrtümliche Ansicht, dass bei Inanspruchnahme finanzielle Einbußen zu erwarten sind.
Des Weiteren wurde auch die Bewertung der Zivilinvalidität durch die Ärztekommission bei mehrfachen und gleichzeitig auftretenden Krankheiten angesprochen. Hierzu wurde erklärt, dass die einzelnen Prozentsätze nicht von der Ärztekommission zusammengezählt werden. Vielmehr werden diese im Verhältnis zueinander bewertet, welche dann den Gesamtprozentsatz ergeben.
Am Ende der Veranstaltung waren sich die Vertreter der Diabetes Union Südtirol und der ANMIC Südtirol einig, dass die beiden Vereinigungen auch in Zukunft zusammenarbeiten werden.
Bild: © Diabetes Union Südtirol