von ANMIC
21. März 2022Kostenloses Parken auf blauen Parkplätzen
Entspannter in den Urlaub durch kostenloses Parken: Dank der neuen Straßenverkehrsordnung können Besitzer des europäischen Parkausweises für Behinderte italienweit und kostenlos auf blaue Parkplätze parken.
Genauer gesagt ist es Artikel 381, Abs. 3-bis, welcher besagt, dass Besitzer des europäischen Parkausweises für Behinderte in allen italienischen Gemeinden kostenlos auf blauen Parkplätzen parken dürfen. Voraussetzung hierfür ist, dass die reservierten Behindertenparkplätze bereits besetzt sind.
Verringerung von Ungerechtigkeiten
Zuvor konnte jede Gemeinde selbst darüber entscheiden, ob sie diese Regelung anwendet oder nicht. Indem das freie Parken auf blauen Parkplätzen nun auf das gesamte Staatsgebiet zur Pflicht geworden ist, werden Ungleichheiten verringert sowie die Inklusion der Menschen mit Behinderung gefördert.
Sie möchten den Parkausweis ansuchen oder haben Fragen dazu?
Gerne stehen wir als Vereinigung der Zivilinvaliden (ANMIC Südtirol) beratend zur Seite und erklären die erforderlichen Schritte, damit der Europäische Parkausweis für Menschen mit Behinderung angesucht werden kann.
Bild: CC0 1.0 Universal, www.unsplash.com