Unbedenklich in den Urlaub

von ANMIC

21. März 2022

Kostenloses Parken auf blauen Parkplätzen

Entspannter in den Urlaub durch kostenloses Parken: Dank der neuen Straßenverkehrsordnung können Besitzer des europäischen Parkausweises für Behinderte italienweit und kostenlos auf blaue Parkplätze parken.

Genauer gesagt ist es Artikel 381, Abs. 3-bis, welcher besagt, dass Besitzer des europäischen Parkausweises für Behinderte in allen italienischen Gemeinden kostenlos auf blauen Parkplätzen parken dürfen. Voraussetzung hierfür ist, dass die reservierten Behindertenparkplätze bereits besetzt sind.

Verringerung von Ungerechtigkeiten

Zuvor konnte jede Gemeinde selbst darüber entscheiden, ob sie diese Regelung anwendet oder nicht. Indem das freie Parken auf blauen Parkplätzen nun auf das gesamte Staatsgebiet zur Pflicht geworden ist, werden Ungleichheiten verringert sowie die Inklusion der Menschen mit Behinderung gefördert.

Sie möchten den Parkausweis ansuchen oder haben Fragen dazu?

Gerne stehen wir als Vereinigung der Zivilinvaliden (ANMIC Südtirol) beratend zur Seite und erklären die erforderlichen Schritte, damit der Europäische Parkausweis für Menschen mit Behinderung angesucht werden kann.

 

Bild: CC0 1.0 Universal, www.unsplash.com

NEUESTE NACHRICHTEN

Zeitschrift iB.: November-Ausgabe erschienen

von ANMIC

12. November 2024

Zahlreiche Informationen zum Thema Zivilinvalidität

...

MEHR LESEN

2 Kurse für Zivilinvaliden: Marketing und Buchhaltung

von ANMIC

10. Oktober 2024

Kostenlos und bezahlt: Jetzt unverbindlich melden und beruflich neu durchstarten!

...

MEHR LESEN
Gemäß der Richtlinie 2009/136/EU teilen wir Ihnen mit, dass diese Webseite eigene technische Cookies und Cookies Dritter verwendet.
Wenn Sie unsere Webseite weiter verwenden, erklären Sie sich mit Installation der Cookies einverstanden.
OK, EINVERSTANDEN