Zivilinvalidität und Kündigung

von ANMIC

11. Februar 2025

Gastbeitrag von Rechtsanwalt Domenico Sabia

Darf ein Arbeitgeber einen Zivilinvaliden, der in einer geschützten Kategorie beschäftigt ist und bei dem im Laufe des Arbeitsverhältnisses eine Verschlechterung und damit eine Erhöhung des Zivilinvaliditätsgrades festgestellt wird, aufgrund seiner vermeintlichen Unfähigkeit zur Arbeitsleistung entlassen? Darauf antwortet Rechtsanwalt Domenico Sabia von der Nationalen ANMIC in Rom.

Der Arbeitnehmer mit Zivilinvalidität kann den Arbeitgeber ersuchen, seine Aufgabenbereiche so umzustrukturieren, damit er seiner Arbeit nachgehen kann. Es gibt allerdings zwei Einschränkungen: Erstens gilt dieses Recht nur, solange der Arbeitgeber keine finanziellen Nachteile daraus zieht. Zweitens dürfen andere Mitarbeiter nicht negativ dadurch beeinflusst werden, denn auch sie können die Beibehaltung ihrer Aufgaben verlangen.

Das bedeutet kurzum: Der Arbeitgeber muss jene angemessenen Vorkehrungen treffen, damit der Arbeitnehmer trotz Verschlechterung seiner Zivilinvalidität weiterhin im Betrieb beschäftigt werden kann. Der Begriff „angemessene Vorkehrungen“ wurde 2015 vom Gesetzgeber in das italienische Recht eingeführt. Dieser Begriff muss als Umsetzung aller notwendigen Maßnahmen verstanden werden, welche den Arbeitsplatz und die Tätigkeit an die Bedürfnisse des Zivilinvaliden anpassen, wobei das ursprüngliche Gehalt beibehalten wird. Dazu gehört zum Beispiel die Anpassung des Arbeitsplatzes, die Einführung neuer Technologien, die Beseitigung architektonischer Barrieren oder die Einführung von Smart-Working. Die neuen Maßnahmen müssen von Unternehmen umsetzbar sein und dürfen die Arbeitsbedingungen der anderen Mitarbeiter nicht einschränken.

 

Bild: CC0 1.0 Universal, www.pexels.com

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